22.06.2016 - 3.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die wesentlichen Planungsziele, die mit dem B-Plan verfolgt werden, u. a. Baurecht für Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, für medizinische Einrichtungen, Erweiterungsmöglichkeiten für vorhandene KiTA, Hubschrauberlandeplatz und Stellplätze zu schaffen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Norden:                            durch den nördlichen Fußweg der Ernst-Heydemann-Straße

im Osten:                            durch die östliche Kante der Verkehrsfläche der Parkstraße

im Süden:              durch das Grundstück des LT Clubs und die Barnstorfer Anlagen (Platz der Jugend)

im Westen:                            durch die westliche Kante der Verkehrsfläche der Schillingallee.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen.

 

3.              Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2016/BV/1820:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bito020?TOLFDNR=7086300&TOLFDNR=7086300&selfaction=print