15.06.2016 - 6.1 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schule...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Meyer, Leiter des Amtes für Schule und Sport, erläutert Nutzen und Inhalt des Schulentwicklungsplanes.

Die Aktualisierung und Fortschreibung des Planes ist notwendig, um die demografischen Veränderungen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass ausreichend Schulplätze zur Verfügung stehen. Es erfolgt eine Darstellung der unterschiedlichen Schularten (ausgenommen berufliche Schulen), sowie der charakteristischen Daten jeder einzelnen Schule des Ortsbeiratsbereiches. Dazu gehört auch eine detaillierte Analyse des Zulaufs der Schüler aus den einzelnen Stadtteilen und Landkreisen.

 

Eine genaue Auflistung der im Ortsbeiratsbereich liegenden Schulen (ausgenommen berufliche Schulen) befindet sich in der Anlage des Protokolls.

 

Von den Mitgliedern des Ortsbeirates werden folgende Fragen aufgeworfen:

1.Wurde mit allen Schulen zusammengearbeitet und gab bzw. gibt es Konflickte?

- nein, die Intensität der Zusammenarbeit schwankte in Abhängigkeit von den
              vorliegenden Problemen. Schwerpunkt war die Zusammenarbeit zur Lösung der
              Probleme mit den Förderschulen.

2.Einbeziehung der Flüchtlingsbewegung?

- Ausgleich für Schulen

- insgesamt 486 Schüler, werden wohnungsnahen Schulen zugeordnet.

3.Förderung von Plattdeutschunterricht an den Schulen?

- keine Rostocker Schule dabei, nur in Kursangeboten

- keine Lehrerstunden, nur ehrenamtliche Stunden

- für inhaltliche Aufnahme in den Stundenplan wäre Staatliches Schulamt zuständig

4.Wäre eine Verringerung der Klassenfrequenz denkbar?

- das ist keine Option. Eine Erhöhung der Klassenfrequenz wird durch die Erhöhung der
        Zügigkeit verhindert

- Das erfordert aber größeren Aufwand, z.B. eine Erweiterung der Klassenräume.

5.Welche politische Linie wird hinsichtlich der Verpflichtung zur „Inklusion" praktiziert?

- andere Bundesländer in dieser Thematik weiter als M-V

- Es werden mehr Lehrer, Pädagogen und Psychologen sowie Räume und technische
        Ausstattungen benötigt. Dazu gibt es bisher nur ein Strategiepapier aber keine
        gesetzlichen Regelungen. Deshalb werden Förderschulen noch erhalten.

6.Erfolgt ein Neubau einer Schule im Gebiet?

- nein kein Neubau, nur eine Generalüberholung (Altstadtschule), die

  einem Neubau gleichkommt.

7.Klärung von Finanzen? Investitionen?

- keine Einsparung bei Bildung

- jährlich mind. 10 Mio. €

- die Planungen für die Sanierung der St.-Georg-Schule sind weit fortgeschritten. Mit den
  Arbeiten wird bald begonnen.

- Die übrigen Maßnahmen hängen von der Bewilligung der Mittel ab.

 

Beim Plan handelt es sich um einen Entwurf, der erst nach Bestätigung durch das zuständige Ministerium in Kraft treten kann.

 

Herr Simowitsch bedankt sich bei Herrn Meyer für die Ausführungen und bittet die Mitglieder um Abstimmung über die Beschlussvorlage.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen