09.06.2016 - 4.1 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schule...

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Wortprotokoll

Herr Meyer, Leiter vom Amt für Schule und Sport, wird begrüßt. Herr Zimmermann erteilt ihm das Wort.

 

Herr Meyer gibt eine kurze Einleitung zum Schulentwicklungsplan:

      in 25 Jahren ist dies die 4. Fortschreibung

      geplant wird für lange Zeiträume

      zwischen Schulstandorte und Schüleranzahlen besteht ein guter Ausgleich

      regelmäßige Maßgaben vom Ministerium müssen berücksichtigt werden

      am 17. März 2016 wurde die neueste Bevölkerungsprognose der Hansestadt Rostock publiziert und gleichzeitig vom Oberbürgermeister zur verbindlichen Planungsgrundlage erklärt. Diese Planungsgrundlage ist verbindlich für den Schulentwicklungsplan.

      geplante Bevölkerungszahlen für 2015 – 206033 Einwohner und für 2025 – 219223 Einwohner.

      größere Veränderungen sind mit eingeplant

      Entwicklungsplan gibt Planungssicherheit für die nächsten 10 Jahre

      es ist kein weiterer Schulabbau vorgesehen

      vom Landtag wurde ein Strategiepapier zur Inklusion erlassen.

Dies sieht die Einbeziehung von behinderten und benachteiligten Schüler vor. Auch dies ist im Entwicklungsplan mit berücksichtigt.

 

Es werden Fragen beantwortet:

Die 3 Schulen Zooschule, Verkehrsgarten und Astronomieschule sind optional zu den anderen regulären Schulen. Diese gehören zu den freiwilligen Aufgaben der Stadt.

Die CJD Christophorusschule wird zurzeit 6-zügig unterrichtet. Es wäre 7- Zügig von der Kapazität möglich, ist aber nicht Ziel.

Die Entwicklung mehr Familien mit Kinder anzusiedeln ist bereits mit berücksichtigt und wurde mit den Stadtplanern abgestimmt. Der Neubau von Schulen ist nicht geplant. Die bestehenden Schulen sollen bei Bedarf erweitert oder aufgestockt werden. Für das neu entstehende Wohngebiet in Biestow ist nicht nur die Erweiterung der J.-Gagarinschule vorgesehen, sondern auch weitere Schulen im Umkreis.

Es sind bereits nahezu 75% der Schulen saniert. Bei der Sanierung wurde die Inklusion mit berücksichtigt. Die Schulen sind behindertengerecht eingerichtet. Die sanierten Schulen sind alle mit Fahrstuhl ausgestattet worden.

Das Amt für Schule und Sport ist für den materiell-technischen Stand der Schulen verantwortlich. Für den inhaltlichen und organisatorischen Teil ist das staatliche Schulamt zuständig. Dazu gehört unter anderem die Bestimmung der Klassenstärken. Nach derzeitigem Informationsstand ist eine Vergrößerung der Klassenstärken aber nicht geplant.

 

Herr Zimmermann dankt Herrn Meyer für die Ausführungen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26 als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock (siehe Anlagen).

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Der gesamte Schulentwicklungsplan kann im Ortsamt eingesehen werden.

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Anlagen zur Vorlage