18.05.2016 - 5.8.1 Nachtrag...

Beschluss:
geändert beschlossen
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1. Die Anlage 1 des Beschlussvorschlages der Beschlussvorlage Nr. 2016/BV/1661 wird wie folgt geändert:

 

1. Der Eckwert für den TH 12 wird im Finanzhaushalt mit einem Zuschuss in Höhe von 3.148.200 EUR festgelegt.

 

2. Der Eckwert für den TH 60 wird im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt mit einem Überschuss in Höhe von jeweils 15.800 EUR festgelegt.

 

2. Der Beschlussvorschlag der Beschlussvorlage Nr. 2016/BV/1661 wird um folgenden zweiten Satz ergänzt:

Entsprechend der aktuellen Entwicklung ist die Aufnahme haushaltsverbessernder bzw. haushaltsneutraler Veränderungen bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan in der Bürgerschaft möglich.

 

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