18.05.2016 - 5.1 Quartierblatt 055 "Neuer Markt"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(lag zuletzt zur Sitzung Bürgerschaft 11.05.2016 vor)

 

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zu den Änderungsanträgen Nr. 2015/BV/1379-07 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-08 (ÄA) und mit eigenen Ände­rungsanträgen Nr. 2015/BV/1379-03 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-04 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-05 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-06 (ÄA) und Nr. 2015/BV/1379-18 (ÄA) und Ablehnung zu den Änderungs­anträgen Nr. 2015/BV/1379-13 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-14 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-15 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-16 (ÄA) und Nr. 2015/BV/1379-17 (ÄA)

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage (am 28.04.2016) einschließlich zu den Änderungsanträgen Nr. 2015/BV/1379-03 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-04 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-05 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-06 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-08 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-13 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-14 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-15 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-16 (ÄA)
und mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2015/BV/1379-07 (ÄA)
und Ablehnung zum Änderungsantrag Nr. 2015/BV/1379-17 (ÄA)

 

- Ortsbeirat Stadtmitte empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage (am 17.02.2016) einschließlich zu den Änderungsanträgen Nr. 2015/BV/1379-03 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-04 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-05 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-07 (ÄA) und Nr. 2015/BV/1379-18 (ÄA) und Ablehnung zu den Änderungsanträgen Nr. 2015/BV/1379-06 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-14 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-15 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-16 (ÄA) und Nr. 2015/BV/1379-17 (ÄA)
sowie mit eigenen Änderungsanträgen Nr. 2015/BV/1379-08 (ÄA), Nr. 2015/BV/1379-13 (ÄA) und Nr. 2015/BV/1379-19 (ÄA)


Informationen zu Änderungsanträgen:

 

Nummer

Einreicher

Bemerkung

2015/BV/1379-01 (ÄA)

B‘90/DIE GRÜNEN

- dazu lag die Stellungnahme der Verwaltung
  Nr. 2015/BV/1379-09 (SN) vor,
- zurückgezogen und dafür Nr. 2015/BV/1379-17 (ÄA)
  von B‘90/DIE GRÜNEN neu eingereicht

2015/BV/1379-11 (ÄA)

SPD

- zurückgezogen, weil Nr. 2015/BV/1379-14 (ÄA)
  von CDU vorliegt

2015/BV/1379-02 (ÄA)

Ortsbeirat Stadtmitte

- zurückgezogen

2015/BV/1379-10 (ÄA)

DIE LINKE.

- in dieser Sitzung zurückgezogen beim TOP 2,
  Änderungen der Tagesordnung

2015/BV/1379-05 (ÄA)

Bau- und Planungs-
ausschuss

- redaktionell geändert: „alle Baufelder“
  durch „das jeweilige Baufeld“ ersetzt

2015/BV/1379-06 (ÄA)

Bau- und Planungs-
ausschuss

- das Sitzungsdatum des Gestaltungsbeirates
  wird auf Bitte des Einreichers redaktionell
  auf den 10.06.2016 geändert

2015/BV/1379-19 (ÄA)

OBR Stadtmitte

- redaktionell geändert:
- statt „Baufeldes 4.3“ heißt es korrekt „Baufeldes 3“.

 

 

 

Frau Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.) bringt einen neuen Änderungsantrag
Nr. 2015/BV/1379-20 (ÄA) ein.
 

Weiterhin bringt Frau Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.) einen neuen Änderungsantrag Nr. 2015/BV/1379-21 (ÄA) ein mit dem Hinweis, dass der Ortsbeirat Stadtmitte ihn nicht befürwortet.

 

 

Herr Senator Dr. Müller informiert, dass die Verwaltungsspitze eine Trennung des Baufeldes 1 von den Baufeldern 2 bis 5 mitträgt.

 

 

Nach einer Stellungnahme und einem Hinweis von Herrn Giesen bittet Frau Kröger um folgende redaktionelle Änderung zum Änderungsantrag Nr. 2015/BV/1379-19 (ÄA):

 

- statt „Baufeldes 4.3“ heißt es korrekt „Baufeldes 3“.
 

 

Auf Bitte des Präsidenten nimmt der Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, Herr Müller, zu den vorliegenden Änderungsanträgen Stellung.

 

 

Frau Jahnel stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Rednerinnenliste.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Angenommen
 

Es erfolgen weitere Wortmeldungen.
 


Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:

 

  1. Nr. 2015/BV/1379-13 A),
  2. Nr. 2015/BV/1379-15 A),
  3. Nr. 2015/BV/1379-20 A),
  4. Nr. 2015/BV/1379-03 A),
  5. Nr. 2015/BV/1379-04 A),
  6. Nr. 2015/BV/1379-05 A),
  7. Nr. 2015/BV/1379-06 A),
  8. Nr. 2015/BV/1379-07 A),
  9. Nr. 2015/BV/1379-17 A),
10. Nr. 2015/BV/1379-18 A),
11. Nr. 2015/BV/1379-14 A),
12. Nr. 2015/BV/1379-16 A),
13. Nr. 2015/BV/1379-08 A),
14. Nr. 2015/BV/1379-21 A),
15. Nr. 2015/BV/1379-19 A).
 

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Beschlussvorschlag:

 

Das Quartierblatt Neuer Markt, bestehend aus textlichem Teil und erläuternden Karten und Plänen wird als Sanierungsziel für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ beschlossen.

 

 

Beschluss Nr. 2015/BV/1379:
 

Das Quartierblatt Neuer Markt, bestehend aus textlichem Teil und erläuternden Karten und Plänen wird als Sanierungsziel für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“ beschlossen.

 

 

Bezogen auf die Baufelder 1 und 2 wird ein vorhabenbezogener B-Plan bzw. vorhabenbezogene B-Pläne vorgelegt.

 

 

Zur Sicherung der Marienkirche wird ein Baugrundgutachten mit einer Grundbruchsimulation erstellt. Erst anschließend ist über die unterirdische Bebauung zu entscheiden.

 

 

Im gesamten Baufeld 1 des Quartierblattes ist nur eine maximal eingeschossige Tiefgarage vorzusehen. Das Quartierblatt ist in diesem Sinne an allen relevanten grafischen und Textstellen zu ändern.

 

 

Vor der Durchführung einer oder mehrerer Hochbauwettbewerbe ist die konkrete Nutzung bezogen auf das jeweilige Baufeld festzulegen.

 

 

Die Verwaltung wird weitere Varianten zur Rad- und Fußgängerüberführung spätestens bis zur Durchführung des Hochbauwettbewerbes vorlegen, dabei sind insbesondere entsprechend den Forderungen aus der Bürgerbeteiligung (Nord-Süd-Achse für Radfahrer und Fußgänger erhalten, S. 46) sowie der beschriebenen Stärken (Einbindung in das Fahrradwegenetz - Radweg beidseitig der Langen Str., S. 52) Radwegeverbindungen für beide Fahrtrichtungen Neuer Markt Richtung Lange Straße sowie Lange Straße Richtung Neuer Markt (gemäß Empfehlungen für Radverkehrs­anlagen 2010 - ERA) als beidseitigen Zweirichtungsradweg zuzüglich Sicherheitstrennstreifen im Baufeld 1 sowie Baufeld 2 längs der Straßenbahntrasse zu prüfen.

Die Radwege sind außerhalb der Arkaden vorzusehen. Die Fußwege verbleiben unter den Arkaden und können in der Dimensionierung dem Wegfall des Mischverkehrs angepasst werden.

Die übrige Planung ist entsprechend anzupassen.


Vor Durchführung der/des hochbaulichen Wettbewerbe(s) wird sich der Gestaltungsbeirat in seiner Sitzung am 10. Juni 2016 mit dem Vorhaben befassen und mögliche Vorschläge unterbreiten.

 

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Zuge der Wettbewerbsauslobung für den Verwaltungskomplex, keine Nutzung für die Kfz-Zulassungsstelle des Stadtamtes vorzusehen.

 

 

Die Hansestadt Rostock soll gemeinsam mit dem Bauherrn/Investor des Baufeldes 3 ein Konzept, bzw. eine Vereinbarung entwickeln, die für mindestens 10 % der neu entstehenden Mietwohnungen eine Mietpreis- und Belegungsbindung ermöglicht.

Als zweite Variante soll die Option geprüft werden, innerhalb des Wohnungsbestandes in demselben Quartier/Stadtteil für Mietwohnungen Mietpreis- und Belegungsbindungen festzulegen.

Das Konzept/die Vereinbarung ist der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Anlage:
Quartierblatt Neuer Markt - wird nach Überarbeitung beigefügt
siehe Nr. 2017/BV/2512 in Bürgerschaft 5. April 2017

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

26

Dagegen:

  8

Enthaltungen:

  6

 

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Anlagen zur Vorlage