17.05.2016 - 5.2.4 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Der Ortsbeirat tagt zu dieser Vorlage am 18.05.2016. Frau Heimhardt erläutert das Vorhaben anhand des Bebauungsplanes. Die Befreiungen von GRZ und Baugrenze im Hof wurden, wie bei allen anderen Bauanträgen im Geltungsbereich des B-Planes, befürwortet. Damit wird es möglich, die notwendigen Pkw-Stellplätze auf eigenem Grundstück in der Tiefgarage unterzubringen.

Die Befreiung von der Baulinie (straßen- und wasserseitig Balkone, Loggien und Erker) wurde diskutiert. Bei anderen Bauvorhaben im B-Plangebiet  wurden wasserseitig Balkone zugelassen. Frau Gründel führt aus, dass dies beim vorliegenden Antrag eine Besonderheit des Wettbewerbsentwurfes sei und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. In der weiteren Diskussion sind Befreiungen von Festsetzungen des B-Planes allgemeines Thema. Hier erläutert Frau Gründel die Bestimmungen des BauGB.

Die Befreiungen von der max. Höhe von Bauteilen und der Überschreitung der Baugrenze im Hof um 2-3 m (zzgl. 1,50 m für Balkone als untergeordnete Bauteile) wurden dann von Frau Heimhardt erläutert. In den vorangegangenen Baugenehmigungen wurde eine Überschreitung der Höhe um 1,2 m zugelassen, hier sind 1,7 m beantragt. Das führt u.a. dazu, dass durch geringere Raumhöhen ein weiteres Vollgeschoss angeordnet werden konnte.

Herr Bothur betont, dass es bei den Befreiungen um wirtschaftliche Erwägungen geht und er diese nicht mittragen kann. Herr Sauter hinterfragt die Nachbarbeteiligung. Die WG Warnow und die "Altstadtkieker" wurden beteiligt und lehnen die Befreiung von Höhe und Tiefe sowie die straßenseitigen Balkone ab. Frau Gründel führt aus, dass das Rechtsamt und das Amt für Stadtplanung ob der für die "Altstadtkieker" jetzt vorliegenden anwaltlichen Stellungnahme erneut beteiligt wurden. Bisher sind alle Beteiligten davon ausgegangen, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, insbesondere aber keine nachbarlichen drittschützenden Belange berührt sind. Herr Müller führt im gleichen Sinne aus. Auf die Frage, wann diese berührt sind, antwortet er, dass dies immer eine Einzelfallprüfung ist und in diesem Fall durch Simulation geprüft und mit dem Amt für Kultur und Denkmalpflege abgestimmt wurde.

Die Abstimmung erfolgt.

Das Vorhaben muss am 21.06.2016 im Hauptausschuss nochmals behandelt werden.

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Neubau von 2 Wohngebäuden mit Tiefgarage im Geltungsbereich des B-Planes Nr 11.W.150 "Östlich der Stadtmauer"", Am Haargraben 2,3, Beim Holzlager 6, 7, 8, Az.: 02701-15 wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

1

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

X

 

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Anlagen zur Vorlage