26.04.2016 - 8.2 Interessenbekundungsverfahren zur Förderung von...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Es erfolgt eine Einführung durch die Verwaltung. Die Mitglieder sprechen sich mehrheitlich gegen ein Interessenbekundungsverfahren aus. Auch wird bei einer 35 Std./Woche der Einsatz eines Schulsozialarbeiters an zwei Schulen kritisiert. Die Verwaltung bittet um konkrete Auftragsformulierung, nachdem bereits zum wiederholten Male Vorlagen zu dieser Thematik durch den Ausschuss abgelehnt wurden. Frau Schankin stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Problematik zur entsprechenden Vorbereitung in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung zu verweisen. Die Mitglieder sprechen sich mehrheitlich dafür aus (10 Befürwortungen, 2 Gegenstimmen,  3 Enthaltungen). 

 

 

Um 19:00 Uhr lässt die Vorsitzende auf die weitere Fortführung der Sitzung abstimmen. Die Mitglieder sprechen sich mehrheitlich dafür aus.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt, auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 und 5 des Landesausführungsgesetzes SGB II (Gesetz zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V vom Juni 2011) und der Runderlasse Nr. 14/2012 und Nr. 9/2013 des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V, für die Personalkosten-förderungen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit des Projektes „Integrationsfördernde Schul-sozialarbeit an weiterführenden und beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock mit hohem Anteil von jungen Menschen mit Migrationshintergrund“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII, ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

10

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

x

 

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