12.04.2016 - 4.1 Aktuelle Berichterstattung des Amtes für Flücht...

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Wortprotokoll

Herr Bockhahn gibt einen Überblick über die aktuelle Situation.

 

Die Zahl der Zugänge ist weiterhin wie in der gesamten Bundesrepublik stark rückläufig. Daraus folgt, dass die vorgehaltenen Unterbringungsmöglichkeiten kurzfristig deutlich überdimensioniert sind. Es wird aber betont, dass von einer Momentaufnahme ausgegangen wird.

 

Durch die schnelle Abarbeitung der Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, insbesondere bei syrischen Staatsbürgern, sieht sich die Hansestadt Rostock weiterhin einer Zuspitzung der Wohnungssituation gegenübergestellt. Die Anerkennungsverfahren werden mittlerweile in einer Dauer von unter drei Monaten abgeschlossen, daraus ergibt sich auch für die Stadtverwaltung eine Veränderung der bisher etablierten Abläufe, auf welche die Ämter eingestellt werden müssen.

 

Derzeit sind in den bekannten Einrichtungen 1.028 Personen untergebracht. In der Satower Straße befinden sich 411 Personen, von denen tatsächlich aber nicht alle vor Ort anzutreffen sondern teilweise nur dort wohnhaft gemeldet sind.

 

Das Land M-V fordert weiterhin die Reduzierung der Fehlbelegungsquote, die sich aus der Unterbringung anerkannter Asylbewerber/ innen in den Not- und Gemeinschaftsunterkünften ergibt. Die Fehlbelegung liegt aktuell bei 47 %. Die Verwaltung ist weiterhin auf das Problem der schnellstmöglichen Wohnraumversorgung fokussiert.

 

Des Weiteren arbeitet die Verwaltung an Finanzierungsmöglichkeiten für die soziale Betreuung der Asylbewerber/ innen nach erfolgter Anerkennung, die ab diesem Zeitpunkt den Status einer freiwilligen Aufgabe der Kommune erhält.

 

Auf Nachfrage von Herrn Knisch informiert Herr Bockhahn, dass eine Finanzierung unter Anwendung des Sozialen Gesetzbuches VIII (Hilfen zur Erziehung) zwar eine Möglichkeit darstellt, die Verwaltung aber einen Lösungsansatz mit geringerem Verwaltungsaufwand bevorzugt.