06.04.2016 - 8.1 Simone Briese-Finke (für die Fraktion BÜNDNIS 9...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Es liegt ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss aus der Sitzung der Bürgerschaft am 02.03.2016 zur Angelegenheit vor.

 

- Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 (1) KV M-V über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung erneut beschließen.

 

- Es liegt ein neuer Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1426-03 (ÄA) von Uwe Flachsmeyer (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vor, der den Beschlussvorschlag des Antrages ersetzt.

 

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zum Antrag

 

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Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.
 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, kommunale Flächen zukünftig nur noch

an Zirkusbetriebe zu vergeben, die keine der folgenden wildlebenden Arten mit sich führen:

 

Affen, Bären, Raubkatzen, Robben, Krokodile, Elefanten, Nashörner, Flusspferde,

Giraffen, antilopenartige Tiere, Zebras, Kängurus, Greifvögel und Strauße.

 

Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.

 

Die Bürgerschaft stellt in der Abwägung der verschiedenen Belange fest, dass bei diesen Wildtieren dem Tierschutz ein größeres Gewicht zukommt, als den wirtschaftlichen Interessen des Zirkus oder der Zirkusmitarbeiter. Es besteht für diese immer die Möglichkeit, auch mit anderen Elementen oder Arten zu arbeiten.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1426-03 (ÄA) (s. TOP 8.1.2) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2015/AN1426

 

Städtische Flächen werden Zirkussen und jedem anderen nicht zur Verfügung gestellt, um folgende Tiere wildlebender Arten in Showprogrammen oder temporären Ausstellungen zu zeigen:

 

Affen, Bären, Raubkatzen, Robben, Krokodile, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Giraffen, antilopenartige Tiere, Zebras, Kängurus, Greifvögel und Strauße.

 

Geschlossene  Verträge bleiben hiervon unberührt.

 

Gleiches gilt, wenn diejenigen, die solche Veranstaltungen und Showprogramme gemeinhin durchführen, in Rostock zwar auf die Programmteile mit diesen Tieren verzichten, sie aber mitführen und in Rostock während des Aufenthalts gehalten werden sollen, wie auch dann, wenn sie mit diesen Tieren lediglich Flächen für ein Winter- oder Zwischenlager beanspruchen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Beschluss umfassend umzusetzen.