02.03.2016 - 9.8 Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die komm...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

- Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt empfiehlt Ablehnung zur Beschlussvorlage
mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1496-02 (ÄA)

 

 

Frau Niemeyer (Vorsitzende des Ortsbeirates Kröpeliner-Tor-Vorstadt) stellt für den Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt und im Namen der Ortsbeiräte Lichtenhagen, Evershagen, Südstadt, Biestow und Brinckmansdorf den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2016/BV/1496, weil die Ortsbeiräte gemäß § 3 (3) Buchstabe d der Ortsbeiratssatzung Stellungnahmen abgeben möchten.
Ebenfalls hat sich der Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof diesem Geschäftsordnungsantrag angeschlossen.

 

Es erfolgt eine Gegenrede von Herrn Kolbe (Vorsitzender des Ausschusses für Schule, Hochschule und Sport).

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Abgelehnt

 

 

Frau Dr. Bachmann gibt zu Protokoll, dass zukünftig solche Angelegenheiten in den Ortsbeiräten behandelt werden.

 

 

Herr Senator Bockhahn nimmt Stellung.

 

Frau Niemeyer (Vorsitzende des Ortsbeirates Kröpeliner-Tor-Vorstadt) bittet darum, folgende Aussage aus dem vorherigen Redebeitrag von Herrn Senator Bockhahn zu Protokoll zu nehmen:

 

Herr Senator Bockhahn informiert hinsichtlich des angesprochenen zukünftigen Verfahrens, dass er mehr als eine Informationsvorlage für die Ortsbeiräte tatsächlich nicht sieht, da es nicht in die Kompetenz der Ortsbeiräte hinsichtlich der Abgabe von Stellungnahmen fällt. Aber eine Informa­tionsvorlage ist kein Problem.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die in der Anlage aufgeführte „Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock ab dem Schuljahr 2016/17“.

 

 

Beschluss Nr. 2016/BV/1496:

 

Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock für das Schuljahr 2016/17“

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die in der Anlage aufgeführte „Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock für das Schuljahr 2016/17“.

 

Die endgültigen Aufnahmekapazitäten für kommunal getragene Schulen werden mit der 4. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung festgelegt.“

 

Anlage:
Festlegung von Aufnahmekapazitäten für die kommunal getragenen Schulen der Hansestadt Rostock für das Schuljahr 2016/17

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage