02.03.2016 - 9.4 Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Gel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt empfiehlt Zustimmung (mit Zusatz, dass der Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt die Verwaltung auffordert, zeitnah mit der Erstellung des Bebauungs­plans “Kehrwieder“ zu beginnen. Der Ortsbeirat ist über einen Zeitplan für die Erstellung bis zum Juni 2016 zu informieren.)

 

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Beschluss:

 

Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10.MI.176 „Kehrwieder“, siehe Anlage, beschließt die Hansestadt Rostock eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für diesen Planbereich als Satzung.

 

Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10.MI.176 „Kehrwieder“ vom 05.10.2011, Vorlagen-Nr. 2011/BV/2483, und dessen Bekanntmachung am 19.10.2011, liegen die erforderlichen Voraussetzungen für die Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB vor.

 

Anlagen:
Satzung über die Veränderungssperre,
Lageplan Geltungsbereich

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage