02.03.2016 - 9.2 3. Änderung der Richtlinie der Hansestadt Rosto...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Mit Datum 11.02.2016 wurden zwei weitere Anlagen zur Beschlussvorlage hinzugefügt:

- Übersicht Bruttokaltmiete/angemessene Bruttokaltbelastung,
- Höchstwerte anerkannte Heizkosten in der Hansestadt Rostock.

 

- Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt Zustimmung

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die 3. Änderung der Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten für Unterkunft und Heizung zum 01.03.2016.

 

 

Anlagen:

- Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festlegung von Kosten für Unterkunft und Heizung
gemäß § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII (3. Änderung)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage