02.03.2016 - 8.3 Berthold F. Majerus (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

- Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport empfiehlt Ablehnung zum Antrag
 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Einrichtung eines Sportbeirates zur stärkeren Wahrnehmung der Interessen des Breiten- und des Leistungssports in der Hansestadt Rostock.
Der Sportbeirat sollte sich nach Beschlussfassung der Satzung des Sportbeirates in der Rostocker Bürgerschaft konstituieren. Der Sportbeirat sollte mindestens vier Mal im Jahr zusammentreten und nachfolgende Aufgaben im Sinne des Sportes übernehmen: 


Der Sportbeirat hat die Aufgabe, die Hansestadt Rostock in allen grundsätzlichen Fragen des Sports zu beraten und zu unterstützen, insbesondere die Belange der Vereine und der sport­treibenden Bevölkerung im Interesse der Sportpflege zu fördern. Seine beratende Tätigkeit erstreckt sich im Rahmen der Zuständigkeit der Bürgerschaft insbesondere auf:
 

a)die Interessensvermittlung des Breiten- und des Leistungssports gegenüber der Stadtverwaltung und der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock,
 

b)die Planung, den Bau, den Unterhalt und die Nutzung der städtischen Sportanlagen (Stadien, Spiel- und Sportplätze, Bäder, Sporthallen und sonstige dem Sport dienende städtische Einrichtungen), einschließlich der Abgabe einer Stellungnahme im Vorfeld der Verabschiedung des  Sportstättenentwicklungskonzeptes in den Gremien der Bürgerschaft,
 

c)die Verwendung der für den Sport im Rahmen des städtischen Haushalts zur Verfügung stehenden Mittel, insbesondere zum Teilhaushalt des Amtes für Schule und Sport, zu dem vor der Verabschiedung in den Gremien der Bürgerschaft eine Stellungnahme abzugeben ist,
 

d)die Aufklärung und Werbetätigkeit zur Förderung des Sports, z. B. bei Veranstaltungen und Veröffentlichungen.

 

e)Beratung und Positionierung (Abgabe einer Stellungnahme) zu wichtigen sportpolitischen Entscheidungen in Rostock, u. a.

 

Weitere Aufgaben sind in einer von der Stadtverwaltung zur Sitzung der Bürgerschaft im Juni 2016 vorzulegenden und zu beschließenden Satzung des Sportbeirates festzulegen und im Vorfeld im zuständigen Ausschuss zu erörtern. Hierin ist ebenso festzuhalten, dass der Sportbeirat in enger Abstimmung mit dem Stadtsportbund und dem Amt für Schule und Sport agieren soll.
Ebenso ist ein Austausch mit dem Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport festzuhalten.


Der Sportbeirat besteht aus folgenden Mitgliedern:
 

- Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock bzw. einem Vertreter,

- Amtsleiter Schule und Sport,

- 3 Mitgliedern aus Vereinen des Breitensportes,

- 3 Mitgliedern aus Vereinen des Leistungssportes,

- einem Vertreter des Stadtsportbundes,

- 3 Mitgliedern der Rostocker Bürgerschaft.

 

Die 6 Mitglieder aus den Sportvereinen werden alle 2 Jahre auf der Mitgliederversammlung des Stadtsportbundes gewählt. Die 3 Mitglieder der Bürgerschaft werden ebenfalls für 2 Jahre durch die Bürgerschaft gewählt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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