23.02.2016 - 5.1 Informationen zum aktuellen Stand des B-Plan Ve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 23.02.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Schölens, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft:
- Anliegen des heutigen Tagesordnungspunktes sind die vielen kontroversen Einwendungen von Anliegern und Grundstückseigentümern aus der Pressentinstraße, die sich auf die Lage der Planstraße A im B-Plan Gebiet „Obere Warnowkante“ beziehen – hierzu möchte man nochmals mit den Anwohnern und dem Ortsbeirat ins Gespräch kommen
- Namentliche Legitimation der Bürgerinitiative notwendig für die Verfahrensakte
- Die Stadt Rostock will weiteren Wohnraum schaffen, dies ist im Sinne der allgemeinen Stadtentwicklung notwendig
Herr Wagner, Wagner Planungsgesellschaft, Rostock:
- Erläuterung an Hand von 2 Karten und Darstellungen mittels Beamer zu den verschiedenen Planungsvarianten zum B-Plan „Obere Warnowkante“
- Es geht um eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Quartiers
- Variante 1 (Auslegungsvariante)
- Variante 2 – Umverlegung der Planstraße A, keine rückwärtige Bebauung in der Pressentinstraße in der 3. Reihe, Bebauung der 2. Reihe mit einem etwas breiteren Baufeld als in Variante 1
- Erläuterung der Waldflächen – Festesetzung in Variante 2 dann auf einem Teil der Privatgrundstücke
- Bisher ca. 196 WE jetzt ca. 137 WE, 10 WE weniger bei den öffentlichen Flächen
Vertreter der Bürgerinitiative:
- Wollen keine Bebauung in 3. Reihe, deshalb auch keine Planstraße direkt hinter den Privatgrundstücken
- Bebauung der 2. Reihe in Einzelfällen
- Niedrigere Bebauung hinter den jetzigen Wohngrundstücken Pressentinstr.
- Vorzugsvariante ist eigen Planentwurf mit Einfamilienhäusern
- Wenn dies nicht geht dann Variante 2
- Herr Massenthe verliest eine Mail von Herrn Fritz
Herr Westphal:
- Das erste Mal in diesem Ortsbeiratsbereich, dass über einen B-Plan eine solche Aussprache geführt wird und nach der Auslegung über verschiedene Varianten diskutiert werden kann
- Öffentliche Vorstellung der Variantenvergleiche in 3 Bürgerschaftsausschüssen:
22. März Bau- und Planungsausschuss
23. März Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
31. März Stadtentwicklungsausschuss
durch das Amt für Stadtplanung vorgesehen – dann erst Abwägungsbeschluss
Diskussions- und Antwortschwerpunkte
- Bürgerschaftsausschüsse sind öffentlich – OBR-Vors. hat Rederecht, Bürger müssen diesbezüglich selbst anfragen
- Bürgerinitiative – ist kein rechtlich genau definierter Begriff (Anzahl, Vertretungsbefugnis)
- Weitere Bürger melden sich, die doch gern in 2. und 3. Reihe Baurecht haben würden- sind auch eine Bürgerinitiative – Frau Schölens benötigt, dann auch hier die Name mit Unterschrift und Vertretungsbefugnis
- Problematik Lärm vom Fischereihafen – Stellungnahme liegt in der Verfahrensakte noch nicht vor – wahrscheinlich keine Relevanz, da hier Abstandflächen ausreichen für eine Wohnbebauung
- Vorschlag Verlegung der Planstraße A an die Westseite
- Verschiedene Varianten wurden mit den Fachämtern geprüft u. a. im Gestaltungsbeirat der HRO
- Lt. Baunutzungs -VO wäre auch jetzt schon eine Wohngebietsbegegnungsstätte möglich, muss nicht extra ausgewiesen werden
- Das Thema steht aber z. Z. nicht – Votum der Bürgerschaft für 2 SBZ im Nordosten aufgrund der Einwohnerzahl
- Steigende Kinderzahlen mit neuen Wohngebieten – Fachämter werden im Rahmen der Wohngebietsplanung immer beteiligt
Frau Immig, SG Städtebauliche Verträge und Anliegerbeiträge:
- Wenn überhaupt kann die Kleingartenanlage nur ganz geringfügig für Anliegerbeiträge herangezogen werden – gesetzlich werden diese dann gestundet, wenn es ein e. V. ist
- Die genauen Kosten stehen noch nicht fest
- Die tatsächlichen Kosten sind Grundlage für die Beitragserhebung, 90 % werden umgelegt
- Zu Kosten und Finanzierung wird auf den Punkt 6.3. ab Seite 84 der Entwurfsbegründung verwiesen (siehe Beschlussvorlage 2015/BV/0776 unter www.rostock.de/ksd)
- eine dünne Bitumenschicht in der Klaus-Groth-Str. ist sicherlich keine beitragsfähige Maßnahme
- mit dem Tief- und Hafenbauamt wäre zu klären, ob hier ein grundhafter Ausbau notwendig wäre
- wenn dies der Fall ist, dann erfolgen hier auch Beiträge nach Straßenbaubeitragssatzung
- keine Befugnis hier für das Tief- und Hafenbauamt zu reden – auch Frau Schölens nicht
Herr Massenthe bittet die Ortsbeiratsmitglieder um ihr Votum, welcher der beiden B-Plan Entwürfe favorisiert wird.
Variante 1:
Entwurf – B-Plan in der Fassung der Auslegung
Variante 2:
Entwurf – B-Plan in der geänderten Fassung (keine Bebauungsmöglichkeit in der 3. Reihe, leichte Vergrößerung der Größe des Baufeldes für die 2. Reihe,
niedrigere Bebauung auf dem neuen Baufeld direkt hinter den Privatgrundstücken der Pressentinstraße, Verschieben der Planstraße A )
Abstimmung: 7 von 8 Ortsbeiratsmitglieder votieren für die Variante 2