20.01.2016 - 8.1 Kristin Schröder (für den Ortsbeirat Südstadt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(zuletzt von der Tagesordnung Sitzung der Bürgerschaft 02.12.2015 vor Sitzung zurückgestellt, weil noch keine Empfehlung des Bau- und Planungsausschusses vorlag)

 

- Bau- und Planungsausschuss mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1160-05 (ÄA)

 

- Ortsbeirat Stadtmitte mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1160-04 (ÄA)

- Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1160-02 (ÄA)

 

 

Der Präsident weist darauf hin, dass, wenn dem Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1160-02 (ÄA) von Anette Niemeyer (für den Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt) zugestimmt würde, der eigentliche Antrag/Beschluss rechtswidrig werden könnte, weil nunmehr die Deckungsquelle fehlt.

 

In diesem Zusammenhang bittet Frau Niemeyer um Aussage, wessen Auslegung das ist und weiterhin um Klärung, wie zukünftig bei Anträgen, die die zukünftige Finanzplanung betreffen, hinsichtlich der Angabe von Deckungsquellen verfahren werden soll oder muss.
 

Der Präsident äußert, dass man sich mit der Angabe von Deckungsquellen bei zukünftigen Anträgen, die die zukünftige Finanzplanung betreffen, befassen muss.

 

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:

 

1. Nr. 2015/AN/1160-05 A),

2. Nr. 2015/AN/1160-02 A),

3. Nr. 2015/AN/1160-04 A).

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung einer Nachtragshaushaltssatzung für 2016 folgende Baumaßnahme in die mittelfristige Finanzplanung 2017/18 einzustellen:

 

Grundhafte Sanierung der Ziolkowskistraße / Südstadt

 

Dazu ist u. a. die Verschiebung folgender Baumaßnahmen in der mittelfristigen Finanzplanung zu prüfen:
 

- Brücke Kanonsberg

(850.000 €),

- Kreisel Holzhalbinsel

(320.000 €),

- Geh- und Radwegausbau Werftstraße    

(360.000 €).

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2015/AN/1160-05 (ÄA) (s. TOP 8.1.4) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2015/AN/1160:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in den Doppelhaushalt 2017/2018 die grundhafte Erneuerung der Ziolkowskistraße/Südstadt mit aufzunehmen, wobei die Planung für das Haushaltsjahr 2017 und die Ausführung für das Haushaltsjahr 2018 vorzusehen ist.


Die Prioritätenliste ist entsprechend anzupassen.