16.12.2015 - 5.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Spilker und Herr Rieck machen Ausführungen zum geplanten Bauvorhaben:

-Kapazität für ca. 150 Kinder der Georg-Schule

-     barrierefreies Erdgeschoss

-4 Stellplätze auf dem Schulhof der Schule und 1 Kurzzeitparkplatz vor dem Hortgebäude, der auch für behindertengerecht ausgestattete Autos nutzbar ist

-Kinder gehen in Gruppen von der Schule zum Hort

-Bäume auf dem Spielplatz werden vorhanden sein, Spielgeräte werden nach Lärmschutzgesichtspunkt ausgewählt

-Kinder werden in Spielplatzgestaltung mit einbezogen, Deutsches Rotes Kreuz

ist beteiligt

-im BA ist eine rote Fassade ausgewiesen, vom Denkmalschutz wird eine pastellfarbene Front gefordert (Entscheidung noch offen, Einfügung ins Straßenbild gefordert)

-Über die Fassadenfarbe entscheidet maßgeblich der Denkmalschutz.

 

Vom Bauausschussvorsitzenden kommt die Nachfrage, warum die Pläne zum Neubau des Hortgebäudes nicht im Gestaltungsbeirat vorgestellt wurden. Frau Spilker gibt an, dass sie eine Vorstellung im Beirat angestrebt hat. Herr Rieck äußert, dass für eine Beteiligung die Zeit nicht ausgereicht hätte.

 

Herr Herzog stellt fest, dass der Antrag Anfang des Jahres 2015 eingereicht wurde und damit genug Zeit für eine Vorstellung im Gestaltungsbeirat vorhanden war. Nach seiner Meinung hätte die Vorstellung zwingend erfolgen müssen, da es sich hier um ein städtisches Bauprojekt handelt.

Herr Herzog kritisiert die Vorgehensweise des KOE deutlich und fordert, dass auch der KOE, als städtisches Unternehmen, das durch die Bürgerschaft initiierte Gremium künftig nutzen sollte.

 

Der OBR sieht das Bringen und Abholen der Kinder per PKW als problematisch an, da nicht ausreichend eigener Parkraum zur Verfügung steht und Rückstau vorprogrammiert ist.

 

Zwischen den Mitgliedern findet eine rege Diskussion statt.

 

Herr Simowitsch bittet schließlich die Mitglieder um Abstimmung zum Bauvorhaben.

Dabei sollen folgende Bemerkungen in der Niederschrift festgehalten werden:

 

Die Entscheidung zur Fassadenfarbe ist dem Ortsbeirat mitzuteilen.

 

Der Ortsbeirat übt generell Kritik an der gängigen Praxis zur Einbeziehung des Planungs- und Gestaltungsbeirates bei städtischen Bauvorhaben. Es wird gefordert, dass solche Vorhaben möglichst ausnahmslos in einer frühen Planungsphase dem Gestaltungsbeirat vorgestellt werden.

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage