02.12.2015 - 9.4.1 Kurt Massenthe (Vorsitzender des Ortsbeirates G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

In die Stellungnahme der Hansestadt Rostock ist zum Fachkapitel 7.1 Unterirdische Raumordnung zusätzlich Folgendes aufzunehmen bzw. zu ergänzen:
 

Zu Fachkapitel 7.1 Unterirdische Raumordnung

 

Im Band I, Seite 80, Punkt 7.1. werden Vorrangräume Energie und Energieträger als Ziel der Raumordnung festgelegt. Diesbezüglich wird der Hansestadt Rostock ein Vorrangraum zur Speicherung von Erdgas, Synthesegas (einschließlich seiner Vorstufen) oder Druckluft zugeordnet.

Die Festlegung als Ziel der Raumordnung ist zurückzustellen.

 

Im Band II, Seite 117, Pkt. 5.6.1 (2) wird in dem gesamten Absatz grundsätzlich einer Nutzung widersprochen und auch auf Auswirkungen auf Nachbargebiete und andere Bundesländer hingewiesen.

Die angeführten Vorrangräume in Abb. 33: Vorrangräume Energie und Energieträger im Rhät/Lias-Komplex und den Salzstöcken des Zechsteins  überlagern die in Abb. 35 genannten Vorbehalts­gebiete Trinkwassersicherung grenzen an umliegende Trinkwassersicherungsgebiete.

Hier wird der Bereich östliches Rostock mit mehr als 100.000 Bewohnern über/unterplant.

Wenn überhaupt, darf dieses erst als Ziel festgelegt werden, wenn geklärt ist dass es zu keinerlei negativen Folgen für Bevölkerung und Umwelt kommen kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt