24.11.2015 - 5.1 2. Änderung des Beschlusses 2015/BV/0786 Hausha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Personalausschuss
- Datum:
- Di., 24.11.2015
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Außerplanmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Schlemmer übergibt an Herrn Walter (Abteilungsleiter 10.3, Organisation), der Folgendes erläutert:
1.)
Zur Sicherstellung der Aufnahme und Integration von Asylbewerbern ist es erforderlich, den Stellenplan 2016 vorsorglich für die Ämter 32, 50 und 55 anzupassen.
Die Stellenplankalkulation geht von 3250 bis 3500 Asylbewerbern im Jahr 2016 auf der Basis von 25000 Asylbewerbern im Land MV aus.
Der Zuweisungsschlüssel beträgt ab 01.01.2016 für die Stadt Rostock 12,99 %. Die Besetzung von erforderlichen Stellen erfolgt nach und nach fallzahlbezogen. Alle Stellen sind befristet für zwei Jahre, innerhalb von 3 Jahren.
Die Anbindung an das Amt für Jugend und Soziales wurde nochmals geprüft und aufgrund des aktuell enormen Aufwandes im Bereich Asylbewerber/Unterkünfte/ ggf. Transitflüchtlinge usw. verworfen. Die letzten 6 Wochen haben gezeigt, dass nur durch die Bildung des Amtes 55 das Transitflüchtlingsproblem gelöst werden konnte.
Auf eine Ungenauigkeit in der Vorlage wird hingewiesen (86 neue Stellen anstatt 91).
2.)
Insgesamt werden 86 neue Stellen eingerichtet, davon
in OE 32: 10 Stellen
in OE 50: 12 Stellen
in OE 55: 64 Stellen
gesamt: 86 Stellen
Davon sind 6 Stellen im Verwaltungsbereich (1 x Amtsleiter, 1 x Sekretärin, 3 x Abt. Leiter, 1 Sachgebietsleiter)
3.)
Die neuen Stellen teilen sich bei OE 55 wie folgt auf:
55.0 und 55.1: 8 Stellen
55.2: 51 Stellen
55.4: 5 Stellen
gesamt 64 neue Stellen
4.)
In der OE 55 gibt es dann in den Abteilungen insgesamt:
55.0: 2 Stellen
55.1: 9 Stellen
55.2: 64 Stellen
55.4: 5 Stellen
gesamt 80 Stellen
5.)
Mit der Bildung der Abteilung 55.4, ggf. unter Einbindung den Integrationsbeauftragten, wird dem Beschluss der Bürgerschaft vom 07.10.2015 (2015/AN/0917) gerecht, eine zentrale Ansprechstelle für Asylbewerber und Flüchtlinge zu schaffen.
Nachfrage zu den Voraussetzungen zur Besetzung von Stellen sowie Frage der internen oder externen Ausschreibung:
Bereits ausgeschriebene Stellen:
- Sachbearbeiter(in) Migrationsamt I/II
- Fallmanager(in) zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer
- Sachbearbeiter(in) Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Sozialarbeiter(in) Amtsvormundschaft/Amtspflege
Herr Dr. Schlemmer erklärt, dass Befristungen mit Sachgrund arbeitsrechtlich Schwierigkeiten bereiten. Dies wird hinterfragt, woraufhin Dr. Schlemmer erklärt: Nach aktueller Rechtslage sind Haushaltserwägungen kein Sachgrund. Eine stellenplanmäßige Befristung genüge hierfür nicht.
Die Mitglieder des Personalausschusses regen an, die Ausschreibung der Stellen für Führungspositionen gleich extern vorzunehmen (Zeitersparnis, größerer Radius).
Die Verwaltung wird gebeten, einen Zeitplan für die Besetzungen vorzulegen. Ebenso sollte der Stellenplan überarbeitet werden (Darstellung der Strukturen des neuen Amtes).
Anlagen zur Vorlage
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