26.11.2015 - 6.1 Änderung der Beschlusses 2015/BV/0757: Wirtscha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Verwaltungsdirektorin Frau Fieber erläutert Hintergrund und Sinn und Zweck der Beschlussvorlage. Sie informiert darüber, dass der Finanzausschuss der Vorlage bereits in seiner Sitzung am 19.11.2015 einstimmig zugestimmt hat.

 

Grund für die Beschlussvorlage ist das Vorhaben der Errichtung eines Ärztehauses auf dem Gelände des Klinikums Südstadt. Dieses Vorhaben, das auch Voraussetzung für die Einrichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) ist, ist aus medizinischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll und erforderlich. In den vorhandenen Räumen am Standort des Klinikums Südstadt ist dies nicht möglich, dort sind alle Kapazitäten ausgeschöpft.

 

Mit einem Ärztehaus und einem MVZ am Standort Klinikum Südstadt kann der auch von der Bundespolitik unterstützten engeren Verbindung stationärer und ambulanter medizinischer Versorgung Rechnung getragen werden. Das Vorhaben ist nicht zuletzt auch deshalb erforderlich, um nicht gegenüber den umliegenden Leistungserbringern zurückzustehen, die sämtlich bereits ein MVZ betreiben.

 

Aufgrund der geänderten Rechtslage können nunmehr auch Kommunen Träger eines MVZ sein, so dass nun der Gründung eines MVZ am Klinikum Südstadt nichts mehr im Wege steht. So wird es auch für das Klinikum Südstadt möglich sein, Synergien durch den Betrieb eines MVZ und ein Ärztehaus zu nutzen, sowohl in medizinischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht.

 

Der Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung Herr Dr. Müller unterstützt das Vorhaben. Es ist notwendig, um medizinisch wie wirtschaftlich mit den umliegenden Häusern bestehen zu können und auch um die Erträge des Klinikums zu stabilisieren. Zudem ist die Möglichkeit der Errichtung auf dem Klinikgelände sehr vorteilhaft.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der erste Nachtragswirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock  wird beschlossen (Anlage 2).

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage