07.10.2015 - 9.1 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., BÜNDNIS ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(in Sitzung Bürgerschaft 09.09.2015 erneut vertagt, weil kurzfristig neuer Änderungsantrag Nr. 2014/AN/0334-04 (ÄA) vorlag und um sich mit dem StudentInnenrat (StuRa) noch einmal abzustimmen)

 

Der Änderungsantrag Nr. 2014/AN/0334-02 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen DIE LINKE., BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde zurückgezogen und durch Nr. Nr. 2014/AN/0334-05 (ÄA) ersetzt.

 

Herr Dr. Wandschneider (für die Fraktion der SPD) zieht den Änderungsantrag Nr. 2014/AN/0334-04 (ÄA) zurück und tritt dem Änderungsantrag Nr. 2014/AN/0334-05 (ÄA) bei.

 

Frau Kröger gibt zu Protokoll, dass, wenn die Verwaltung bei der Umsetzung dieses Beschlusses feststellt, dass eine Änderung der Hauptsatzung nicht erforderlich ist, dann kann darauf auch verzichtet werden.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Präsidenten der Bürgerschaft Verhandlungen mit Vertretern der Studierendenschaft der Universität Rostock aufzunehmen.
Ziel ist das Einrichten einer Kommunikations-Plattform, die einen regelmäßigen Austausch über studentische Belange und Ideen ermöglicht.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2015/AN/0334-05 (ÄA) (s. TOP 9.1.4) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/0334:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft im Dezember 2015 einen Beschluss­vorschlag, inklusive erforderlicher Hauptsatzungsänderung, mit folgenden Inhalten zur Beschluss­fassung vorzulegen:
 

1. Bildung eines Studierendenbeirates, zunächst befristet für zwei Jahre,
 

2. Zusammensetzung:

Die Bürgerschaft entsendet je eine/einen Vertreter/in pro Fraktion in den Beirat.
Die Studierendenschaft der Universität Rostock entsendet 5 studentische Vertreter/innen und die der HMT eine/n studentische/n Vertreter/in.
 

3. Sitzungsgeldzahlungen sollen nicht erfolgen.
 

4. Die Rechte, Pflichten, Tagungsrhythmus u. ä. sollen in einer entsprechenden Geschäftsordnung festgelegt werden.
 

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