29.09.2015 - 5 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Madden, Planer der Firma Randalswood Germany, macht Ausführungen

zum Bauvorhaben:

-              Unterteilung der Flächen in A und B (A = Hotel, B = Gewerbe, Einzelhandel, Wohnen)

-              Einfahrt zum Parken über die Wallstraße/Buchbinderstraße, Entlastung für Zufahrt Rungestr.

-              Planungen laufen seit zwei Jahren, höhere Summen wurden bereits investiert

-              anliegende Flächen wurden dazu gekauft, um Gesamtkonzept besser zu ermöglichen

-              Vorstellung eines Zeitplanes für die Bebauung

 

Herr Madden gibt an, dass die besondere Lage der Fläche beim Investor bekannt ist. Anhand einer Präsentation folgen Ausführungen zu den durch Ortsbeirat, Gestaltungsbeirat und Bauausschuss geforderten Überarbeitungen der Fassade:

-              Vorstellung des alten Fassadenplans und Feinabstimmung Fassade

-              Anpassung der Fassadengestaltung an den Baustil der Kröpeliner Straße

-              Nutzung soll anhand der Fassade zu erkennen sein, verschiedene Kontraste, Fenster, Material

-              Darstellung der Häuser mit hanseatischen Giebeldächern

 

Für Änderungen, die die Statik beeinträchtigen wird genügend Zeit für Abstimmung und Qualitäten benötigt. Insgesamt gibt es fünf Varianten für eine mögliche Wohnbebauung.

 

Einigen Vertretern des Ortsbeirates und des Bauausschusses ist die überarbeitete

Fassadengestaltung und die versuchte Anpassung an das hanseatische Stadtbild weiterhin nicht ausreichend.

 

Herr Giesen, Vorsitzender des Bauausschusses weist daraufhin, dass bei einer Ablehnung die Fläche weiterhin brach liegen würde und dies sei nicht im Sinne der Hansestadt Rostock.

Frau Gründel von Bauamt gibt zu bedenken, dass für den November Fristen eingehalten werden müssen. Weiterhin sieht sie die Giebeldächer als problematisch an, da diese eine Überschreitung der vorgegebenen Höhenbegrenzung zur Folge haben würden. Das Amt für Stadtplanung erklärt, dass wenn eine neue notarielle Vereinbarung getroffen werden sollte, auch verwaltungsinterne Abstimmungen erfolgen müssen.

 

Zwischen den Mitgliedern des Ortsbeirates und  des Bauausschusses, sowie Herrn Madden wird diskutiert, ob im Zeitraum einer weiteren Vertagung der Beschlussvorlage eine Überarbeitung nach den Vorstellungen der Gremien möglich ist.

 

Herr Herzog weist auf die Wichtigkeit der Hinweise des Gestaltungsbeirates und deren Verbindlichkeit hin. Eine gemischte Nutzung mit Wohnungsbau sollte angestrebt werden

Herr Madden erklärt, dass ihm die Bedeutung des Gestaltungsbeirates bekannt ist und man offen für Wohnungsbau sei. Hierfür wäre er sogar zu einem  Wettbewerb bereit.

 

Um 18:50 Uhr verlässt Frau Lück die Sitzung. Es sind noch 7 von 11 Mitgliedern anwesend.

Herr Maden bittet darum, den Bauantrag unverzüglich zu erteilen. Er würde sich in einem neuen notariellen Vertrag verpflichten, weiter an einer Verbesserung der Baupläne  zu arbeiten. Im Vertrag sollen die Ziele dieser Überarbeitung vereinbart werden.

Dazu gehören:

- erneute Vorstellung im Gestaltungsbeirat

- die Organisation eines Wettbewerbs

- möglicher Weise ein Korrektur der Zeitschiene

- Bürgerbeteiligung (Bürgerforum)

 

Um 19:00 Uhr verlässt Frau Ludwig die Sitzung. Es sind noch 6 von 11 Mitgliedern anwesend.

 

Der Ortsbeirat schließt sich dem Votum des Bau- und Planungsausschusses an und vertagt die Beschlussvorlage unter folgenden Bedingungen: Wenn bis zum 21.10.2015 ein neuer notarieller Vertrag vorliegt wird der Ortsbeirat auf seiner planmäßigen Sitzung über die Erteilung der Baugenehmigung entscheiden. Andernfalls wird eine weitere gemeinsame Sitzung des Bau- und Planungsausschusses mit dem Ortsbeirat ins Auge gefasst, auf der die weiteren Schritte zur Bearbeitung des Antrages festgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis über Vertagung:

 

Dafür:  5                            Dagegen: 0                            Enthaltungen: 1

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Anlagen zur Vorlage