09.09.2015 - 3.1 Detlef Krause (Sprecher der Bürgerinitiative...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

 

Der Präsident verweist darauf, dass die Einwohnerfragestunde gem. § 11 Absatz 5 der Geschäfts­ordnung der Bürgerschaft eine halbe Stunde nicht überschreiten darf.

 

Herr Krause nimmt zur schriftlichen Antwort der Verwaltung (Nr. 2015/AR/1151-01 [SN]) zu den mit dieser Anregung schriftlich vorliegenden Fragen der Bürgerinitiative Stellung und stellt weitere Nachfragen (Anlage).

 

Herr Senator Dr. Müller legt noch einmal die Sicht der Verwaltung dar. Ebenfalls nimmt Herr Senator Matthäus Stellung.

 

Frau Kröger bietet an, dass der Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung das Thema aufgreift.

 

Weiterhin nehmen Herr Peters und Herr Flachsmeyer Stellung.
 

Frau Knitter gibt eine persönliche Erklärung hinsichtlich der Einschränkung ihres Rederechtes im Zusammenhang mit den Zeitvorgaben bei Einwohnerfragestunden ab.

 

Anlage:
weitere Nachfragen von Herrn Krause (Sprecher der Bürgerinitiative)
 

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Anlagen zur Vorlage