09.09.2015 - 8.12 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.12
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 09.09.2015
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Einrichtung eines zeitweiligen Sonderausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten mit insgesamt 10 Mitgliedern.
Schwerpunkte der thematischen Aufgaben des zeitweiligen Sonderausschusses sind u. a.:
- Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden, der ARGE und der Bundesanstalt für Arbeit,
- unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ,
- Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten,
- beratende Mitwirkung bei der Bedarfsplanung Kita-Plätze,
- Beschulung von Kindern mit Migrationshintergrund,
- ärztliche Versorgung,
- Einsatz von Integrationslotsen,
- Unterbringung und Betreuung,
- Einbeziehung der Ortsteilvertretungen,
- Qualifizierung und Weiterbildung von Verwaltungsmitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Thema Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten.
Der Ausschuss wird zunächst bis Ende 2017 arbeiten, die Bürgerschaft benennt auf ihrer Sitzung im Oktober 2015 ihre Mitglieder.
Beschluss Nr. 2015/AN/1129:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Einrichtung eines zeitweiligen Sonderausschusses für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten mit insgesamt 10 Mitgliedern.
Der Ausschuss wird zunächst bis Ende 2017 arbeiten, die Bürgerschaft benennt auf ihrer Sitzung im Oktober 2015 ihre Mitglieder.
Vor der Konstituierung des Sonderausschusses sollen in einer gemeinsamen Beratungsrunde aus FraktionsvertreterInnen und VertreterInnen der Verwaltung das Selbstverständnis und die Aufgabenbeschreibung des Ausschusses diskutiert und bestimmt werden.
Der Präsident der Bürgerschaft soll zu dieser Gesprächsrunde einladen.