09.09.2015 - 7.1 Dr. Dr. Malte Philipp (für Fraktion UFR/FDP...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Durch den Einreicher der Angelegenheit wurde um folgende redaktionelle Änderung im Sach­verhalt, vierter Punkt, gebeten:

 

- anstelle „Gesellschaftervertrag § 11, Abs. 12“ muss es richtig heißen:
  „Gesellschaftsvertrag §16, Abs. 12“

 

 

Gemäß § 32 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann die Gemeindevertretung eine von ihr von ihr gewählte Person aus ihrer Funktion abberufen.
Ein Abberufungsbeschluss bedarf der Mehrheit aller Gemeindevertreter (27 Stimmen).
Für die Abstimmung gilt § 32 Abs. 1 Satz 1 KV-MV entsprechend.

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Beschluss:

 

Frau Dr. S. Bachmann wird als Mitglied im Aufsichtsrat der Volkstheater Rostock GmbH abberufen.

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

X

(27 erforderliche Dafürstimmen nicht erreicht)