19.08.2015 - 5.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Datum:
- Mi., 19.08.2015
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Um 17:25 Uhr verlassen die Gäste die Sitzung.
Herr Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft informiert anhand des Geltungsbereiches über den neuen B-Plan. Hier soll ein städtebaulicher Missstand behoben werden. Die beiden rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 12.GE.68 „Gewerbegebiet Kassebohm" im nördlichen Teil und Nr. 12.GE.76 „Molkereigenossenschaft Küstenland" im südlichen Teil werden aufgehoben und in einem B-Plan zusammengefasst.
Ziel des B-Planes soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung des Geländes sein. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung hat stattgefunden. Herr Müller erklärt, es habe auch Gespräche mit den dort ansässigen Firmen und Eigentümern gegeben. Die Firmen haben Bestandsschutz. Der gewerbliche Bereich der alten und neuen Molkerei soll insgesamt als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO überplant werden, um in der Hansestadt dringend benötigte Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen. Die gewerblichen Flächen im nördlichen Teil sollen neu geordnet und für eine Neuerschließung und Neubebauung vorbereitet werden.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Für das Gebiet entlang der Neubrandenburger Straße in Brinckmansdorf soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan wird begrenzt:
im Norden: - südlich der Bahnlinie Rostock-Stralsund im Bereich Haltepunktes
Kassebohm,
im Osten: - entlang des Kassebohmer Weges, Heinrich-Vogeler Straße,
nordwestlich des Wohngebietes Kassebohm bis zum südlichen
Grundstücksende der ehemals neuen Molkerei
im Süden: - Grundstücksgrenze der ehemals neuen Molkerei
im Westen: - entlang der Neubrandenburger Straße (L 191/B 103) bis zum
Bahnübergang
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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