10.06.2015 - 4.1 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Deze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum:
- Mi., 10.06.2015
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Groth begrüßt Frau Fieber und Frau Kaschinski vom Klinikum Südstadt Rostock und den Wirtschaftsprüfer Herrn Henning und bittet um kurze Informationen zum vorliegenden Jahresabschluss 2014. Frau Fieber gibt über den Inhalt des Jahresabschlusses Auskunft und anschließend berichtet Herr Henning detaillierter über einzelne Punkte des Jahresabschlusses. Herr Henning berichtet von einer reibungslosen Prüfungstätigkeit und geht dabei auf das Anlagevermögen, die erhöhten Rückstellungen, Gewinn- und Verlustrechnung, Umsatzrendite und Eigenkapitalquote und den Jahresüberschuss, der in den Gewinnrücklagen belassen wird, ein.
Vom Rechnungsprüfungsamt gibt es keine Anmerkungen.
Abschließend stimmen die Mitglieder ab.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Beschlussvorlage einstimmig.
Frau Fieber, Frau Kaschinski und Herr Henning verlassen die Sitzung.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft fasst nachfolgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 des Eigenbetriebes „Klinikum Südstadt Rostock" mit der in der Bilanz ausgewiesen Bilanzsumme von 139.326.703,46 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.367.110,71 EUR werden festgestellt.
2. Der Lagebericht wird genehmigt.
3. Der Jahresüberschuss des Jahres 2014 in Höhe von 2.367.110,71 EUR wird wie folgt verwendet:
- 2.200.000,00 EUR werden an die Hansestadt Rostock zur Verwendung für
gemeinnützige Zwecke weitergegeben. Die Hansestadt verpflichtet sich, die
Verwendung der Zuwendung des Klinikum Südstadt für gemeinnützige Zwecke
nachzuweisen,
- 167.110,71 EUR werden der Gewinnrücklage zugeführt.
4. Dem Direktorium wird Entlastung erteilt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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