03.06.2015 - 8.1 Frank Niehusen (für den Ortsbeirat Markgrafenhe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 03.06.2015
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Nordwest 1
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
(zuletzt in Sitzung Bürgerschaft 25.02.2015 vertagt, da noch Gespräche mit den Betroffenen geführt werden)
- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zum Antrag
- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Ablehnung zum Antrag
Herr Dudek beantragt die Anhörung von Herrn Herhold, Vorstand der Kleingartenanlage „Erlengrund“.
Abstimmungsergebnis zum Antrag auf Anhörung: Angenommen
Herr Herhold nimmt zur Angelegenheit Stellung.
Der Oberbürgermeister gibt hinsichtlich vorheriger Äußerungen von Herrn Bothur eine persönliche Erklärung ab.
Daraufhin gibt Herr Bothur ebenfalls eine persönliche Erklärung ab.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Kündigung der 16 Parzellen der Kleingartenanlage "Erlengrund" in Markgrafenheide unverzüglich zurückzunehmen. Alle notwendigen Schritte sind einzuleiten.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2015/DA/0637-03 (ÄA) (s. TOP 8.1.3) entfällt die Abstimmung zum Beschlussvorschlag des (Dringlichkeits-)Antrages.
Beschluss Nr. 2015/DA/0637:
Parzellenkündigungen in der Kleingartenanlage "Erlengrund"
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bezogen auf die erfolgten 16 Parzellenkündigungen der Kleingartenanlage „Erlengrund“ in Markgrafenheide, ein gerichtliches Musterverfahren zu führen.
Im Rahmen dieses Klageverfahrens sind die wechselseitigen Rechtsauffassungen gerichtlich zu klären. Bis zum Abschluss des Verfahrens werden die ausgesprochenen Kündigungen aufrechterhalten, Räumungsklagen sind bis zur Entscheidung nicht durchzuführen.
Sollte sich im Rahmen dieses Musterverfahrens herausstellen, dass die ausgesprochenen Kündigungen rechtswidrig sind, wird der Oberbürgermeister beauftragt, den gekündigten Kleingärtnern schriftlich mitzuteilen, dass aus den erklärten Kündigungen keine Rechte mehr hergeleitet werden.