20.05.2015 - 6.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kagerer erläutert, stellvertretend für den Bauherrn, das Vorhaben.

Auf dem erworbenen Areal erfolgt im 1. Schritt eine Wohnbebauung mit Tiefgarage als  fünfgeschossige Blockrandbebauung mit dreigeschossiger Remise im Innenhof.

Das Erdgeschoss ist für Gewerbe und eine ebenerdige Garage mit Zufahrt vom Innenhof aus vorgesehen. Bei der Wahl der Dachform wurden die Hinweise des Planungs- und Gestaltungsbeirates berücksichtigt. Das Gebäude erhält eine Putzfassade.

Auf dem erworbenen Grundstück befindet sich das unter Denkmal stehende Telegrafenamt.

Dieses soll zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls saniert werden.

Der Bauantrag wurde im Bauausschuss behandelt. Der Ausschuss empfiehlt Zustimmung.

Da die Bereitstellung eines Spielplatzes nach der geltenden Spielplatzsatzung nicht erfolgen kann, hat der Antragsteller auf sich in der Nähe befindliche Spielflächen verwiesen.

Der Ortsbeirat bittet den Bauherren zu prüfen, ob im Ausgleich dafür eine Beteiligung auf vorhandenen Frei- und Spielflächen (Wallanlagen, Skateranlage) in Absprache mit dem Grünamt erfolgen kann.

Das wurde von Frau Kagerer zugesichert.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Wohnbebauung mit fünfgeschossiger Remise im Innenhof, Tiefgarage, im Erdgeschoss mit Gewerbenutzung und Garage im Innenhof“ Rostock, Rungestr., Wallstr., Az.: 00006-15, wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage