20.05.2015 - 6.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ries (Architekt) und Herr Wigger von der WIRO informieren den OBR über den Bauantrag.

Es handelt sich baugesetzlich um eine Nutzungsänderung von Einzelhandel zu Büroflächen.

Entstehen werden Büros für die Hauptgeschäftsstelle mit insgesamt ca. 1085m² Nutzfläche.

Damit werden die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter, Ordnung und Sicherheit im Haus und der Service für die Kunden verbessert.

Die Fassade wird gläsern gestaltet und der Eingang wird an die Ecke Lange Straße/Kuhstraße verlegt. Die Art und Positionierung der Werbesymbole befinden sich noch in der Abstimmung. Parkplätze werden im Hof nachgewiesen, bzw. Plätze im Parkhaus zur Verfügung gestellt.

Der Baubeginn erfolgt sofort nach Vorlage der Baugenehmigung.

Der Bauantrag wurde im Bauausschuss behandelt. Der empfiehlt Zustimmung.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) „Neubau und Nutzungsänderung von Einzelhandel zu Büroflächen“, Lange Str. 38, Az.: 04170-14, wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage