08.04.2015 - 7 Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und d...

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Wortprotokoll

Herr Laube informiert:

 

-          Kinderkleidermarkt am 18.04.2015 von 14.00 – 17.00 Uhr

-          Auslegungsbeschluss zum Rittmeister, wann ?

-          Weiterentwicklung Wohnungsstandort Biestow, wann Vorstellung, dazu Stadtplanungsamt einladen,

-          Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der HRO, BV 2014/BV/0072 wurde von Bürgerschaft am 25.03.2015 zurückgestellt, ev. im April auf TO,

 

 

Frau Scheffler informiert:

 

-          Einwohnerversammlung zur Weiterentwicklung des Wohnbaustandortes Biestow  wird im Mai 2015 für die OT Biestow, OT Südstadt und  OT Gartenstadt/Stadtweide,

      die ebenfalls betroffen sind, stattfinden. Frühzeitige Informationen und Beteiligungen

      der Einwohnerinnen und Einwohner sollen sicher gestellt werden.

       Erste Informationen dazu in TO Mai 2015.

-          Realisierung Baumpflanzung Büdnerei

dazu Ergebnismitteilung vom Amt für Stadtgrün: Zukunftsfähige Baumpflanzungen sind in der Büdnerei nicht realisierbar, siehe koordinierter Leitungsplan des gesamten Straßenbereichs, öffentlicher Straßenraum, komplett mit Leitungen belegt, bei den vorhandenen Platzverhältnissen wäre eine Bepflanzung weder sinnvoll noch vertretbar,

Für die Pflanzung der 45 ermittelten Ersatzbäume wurden in Biestow verschiedene Standorte, wie Weidengrund, Am Dorfteich oder Biestower Damm geprüft und verworfen, da auch hier die Platzverhältnisse  für die Pflanzungen einer so großen Anzahl von Bäumen nicht geeignet sind (Leitungen, Bestandsdichte u. s. w.)

Dennoch werden im Rahmen der Herbstbaumpflanzungen 2015 an den o .g. Standorten einzelne Bäume gepflanzt.

-          Verkehrberuhigende Maßnahme in der Büdnerei:

Da die Umsetzung der gemeinsam vor Ort abgestimmten baulichen Maßnahme durch eine Aufpflasterung im Verlauf des Gehweges als Investitionsmaßnahme nicht in den Haushalt 2015/2016 eingeordnet werden konnte, soll nun ein Provisorisches Berliner Kissen aus Fertigteilen für einen  Übergangszeitraum aufgebracht werden. Eine Anordnung im Verlauf des Gehweges ist nicht möglich, da hierdurch die Barrierefreiheit beeinträchtigt würde. Da die Fertigteile auf die Fahrbahn aufgedübelt werden, kann das Kissen nicht im Bereich von Grundstückszufahrten und Stellplätzen angeordnet werden, weil sich die Verdübelung durch die Kurvenfahrten über das Kissen lockern würden und hieraus eine Lärmbelästigung entsteht. Aufgrund der intensiven Bebauung verbleibt deshalb nur der im anliegenden Lageplan dargestellte Standort vor der Büdnerei 10.

Vorstellung und Abstimmung durch den Ortsbeirat,