03.03.2015 - 6.1 Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Friesecke übernimmt die weitere Leitung der Sitzung und bittet um Wortmeldungen zur Beschlussvorlage 2014/BV/0486.

 

Herr Westphal nahm am 20.02.2015 an einer Informationsveranstaltung zur Schuleinzugsbereichsatzung im Ortsamt West teil.

Herr Meyer vom Amt für Schule und Sport leitete diese Veranstaltung.

Viele Eltern beklagen die derzeitige ungerechte Situation, dass die Eltern der Kinder aus der Stadt Rostock die Fahrtkosten zur und von der Schule selber tragen müssen und diese nicht erstattet bekommen, während im Landkreis die Beförderung der Schulkinder in der Regel kostenfrei ist. Diese ungleiche Behandlung basiert auf das Schulgesetz M-V (§113). Gerichte haben diesen Missstand bereits bestätigt. Das Land ist aufgefordert eine entsprechende Änderung des Gesetzes herbei zu führen.

Als ersten Schritt in diese Richtung legt die Stadt Rostock deshalb Schuleinzugsbereiche fest. Geplant ist es, die gesamte Stadt als ein Schuleinzugsbereich zu deklarieren. Dadurch wird auch die Schulwahlfreiheit weiterhin gewährleistet.

Statistiken werden bereits erstellt, um die zukünftigen Kosten ermitteln zu können.

 

Herr Friesecke sieht diesen ersten Schritt der Gleichberechtigung positiv, bedenkt aber, dass auf die Stadt hohe Kosten zukommen werden.

 

Herr Haase erachtet die Überprüfung als wichtig, um eine Grundlage zum Handeln zu haben.

 

Herr Friesecke bittet den Ortsbeirat um Abstimmung über die Beschlussvorlage 2014/BV/0486.

 

Der Ortsbeirat stimmt der Beschlussvorlage 2014/BV/0486 zu.

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die „Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)".

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage