24.02.2015 - 6.1 Dr. Steffen Wandschneider für die Fraktion der SP...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 24.02.2015
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Goeda:
- Der Kultusausschuss begrüßt, dass sich mit diesem Thema in der Hansestadt beschäftigt wird
- Es fehlen aber die gesetzlichen Grundlagen durch das Land
- Der überwiegende Teil in der HRO befindet sich im Besitz der WIRO als kommunales Unternehmen – gerade hier sollte Einfluss genommen werden keine ungerechtfertigten Mietsteigerungen zuzulassen
Herr Massenthe:
- Es gibt in der HRO zu wenig sozialen Wohnraum
Herr Jäger:
- Der Bauausschuss empfiehlt Ablehnung, da noch keine gesetzlichen Grundlagen des Bundes/Mietgesetz entsprechend angepasst wurden
- Der soziale Wohnungsbau durch die Kommune sollte gefördert werden
Herr Westphal:
- Verweist auf die zum Antrag vorliegende Stellungnahme der Verwaltung
- Das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstieges befindet sich im Gesetzgebungsverfahren
- Die Bürgerschaft kann sich mit entsprechendem Beschluss an das Land mit der Bitte wenden, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer Mietpreisbremse vorliegen
Herr Massenthe: hat die Stellungnahme 2015/AN 0629-1 (SN) nicht erhalten
Frau Sydow: Frau Wenke hat auf den Unterlagen vermerkt, dass die Stellungnahme alle per Postausgang am 12.02.2015 mit der Tagesordnung versandt wurden.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. beim zuständigen Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, dass per Rechtsverordnung gem. §558 Abs. 3 Satz 3 BGB für ausgewählte Stadtteile der Hansestadt Rostock als Gebiete mit schwieriger Wohnungsversorgung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird.
2. unmittelbar nach Inkrafttreten des geplanten „Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG)" das zuständige Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufzufordern, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen dann die geplante Mietpreisbegrenzung der Gesetzesnovelle gilt.
3. unverzüglich selbst die materiellen Voraussetzungen für die Punkte 1. und 2. zu schaffen, indem stadtteilbezogen die hierfür erforderlichen Daten erhoben werden, um den Nachweis der besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zu führen. Die erforderlichen Daten sind zur begründeten Nachweisführung stetig fortzuschreiben.
4. Der Rostocker Bürgerschaft ist bis zum 30.06.2015 über die Erledigung der o. g. Beschlusspunkte zu berichten.