28.01.2015 - 8.4 Berthold F. Majerus (für die CDU-Fraktion...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 28.01.2015
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beschluss:
- zur Kenntnis gegeben
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sitzung der Bürgerschaft im März 2015 eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung und der Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock (KOE) vorzubereiten, um die Belange des Eigenbetriebes KOE in die Zuständigkeit nachfolgender Fachausschüsse der Bürgerschaft zu übertragen:
Liegenschafts- und Vergabeausschuss:
- Bauleistungen nach VOB über 200.000 EUR je Auftrag,
- Liefer- und Dienstleistungen nach VOL über 100.000 EUR je Auftrag,
- freiberufliche Leistungen nach VOF über 50.000 EUR je Auftrag,
- die Veräußerung und den Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten ab 50.000 EUR.
- Bei der Ermittlung der Wertgrenzen ist bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug der Nettobetrag maßgebend.
Wirtschafts- und Tourismusausschuss:
- die Belastung von Grundstücken ab 205 TEUR bis 1.500 TEUR
(soweit es sich nicht um eine Vorabbeleihung auf Grund einer Veräußerung handelt, diese wird im Zuge der Vorlage beim Liegenschafts- und Vergabeausschuss behandelt),
- den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab 60 TEUR Jahresbetrag oder einer Vertragsdauer von mehr als 10 Jahren,
- Erlass von Forderungen von mehr als 40 TEUR,
- Unterrichtung durch die Betriebsleitung über alle wichtigen Angelegenheiten.
- Bei der Ermittlung der Wertgrenzen ist bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug der Nettobetrag maßgebend.
Personalausschuss/Hauptausschuss:
- Einstellung und Kündigung von Angestellten ab der Entgeltgruppe 13 TVöD