28.01.2015 - 8.4 Berthold F. Majerus (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sitzung der Bürgerschaft im März 2015 eine Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung und der Eigenbetriebssatzung des Eigen­betriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock (KOE) vorzubereiten, um die Belange des Eigenbetriebes KOE in die Zuständigkeit nachfolgender Fachausschüsse der Bürgerschaft zu übertragen:

 

 

Liegenschafts- und Vergabeausschuss:

-               Bauleistungen nach VOB über 200.000 EUR je Auftrag,

-              Liefer- und Dienstleistungen nach VOL über 100.000 EUR je Auftrag,

-              freiberufliche Leistungen nach VOF über 50.000 EUR je Auftrag,

-              die Veräußerung und den Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen
              Rechten ab 50.000 EUR.

-                            Bei der Ermittlung der Wertgrenzen ist bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug der Nettobetrag maßgebend. 

 

 

Wirtschafts- und Tourismusausschuss:

-               die Belastung von Grundstücken ab 205 TEUR bis 1.500 TEUR
              (soweit es sich nicht um eine Vorabbeleihung auf Grund einer Veräußerung handelt,               diese wird im Zuge der Vorlage beim Liegenschafts- und Vergabeausschuss behandelt),
 

-               den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab 60 TEUR Jahresbetrag oder einer Vertragsdauer von mehr als 10 Jahren,

 

-              Erlass von Forderungen von mehr als 40 TEUR,
 

-              Unterrichtung durch die Betriebsleitung über alle wichtigen Angelegenheiten.

 

-                            Bei der Ermittlung der Wertgrenzen ist bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug der Nettobetrag maßgebend. 

 

 

Personalausschuss/Hauptausschuss:

-              Einstellung und Kündigung von Angestellten ab der Entgeltgruppe 13 TVöD

 

Reduzieren

Durch die Zustimmung zu den Anträgen Nr. 2014/AN/0461 (s. TOP 8.2) und Nr. 2014/AN/0463 (s. TOP 8.3) entfällt die Abstimmung zum Antrag Nr. 2015/AN/0610.