28.01.2015 - 9.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Präsident informiert, dass allen der Nachtrag Nr. 2014/BV/5206-01 (NB) vorliegt.
 

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

- Ortsbeirat Brinckmansdorf empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Für das Gebiet entlang des Hüerbaaswegs in Brinckmansdorf soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Das Gebiet wird begrenzt:

 

- im Norden:

durch die Tessiner Straße,

- im Osten:

durch die Ostseite der Straße „Hüerbaasweg“,

- im Süden:

durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 26/21, Flur 1, Gemarkung Kassebohm, südlich der ehemaligen Kaufhalle,

- im Westen:

durch den Wald „Cramons Tannen“.

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

              Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 1 ha großen Fläche insbesondere im Hinblick auf das Gelände der ehemaligen „Kaufhalle“ am Hüerbaasweg, die seit vielen Jahren ihre ursprüngliche Funktion verloren hat.

 

              Die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen, die in den letzten Jahren durch Funktionsverlust gekennzeichnet waren, für den Wohnungsbau in offener Bauweise in den Hausformen Einzel- oder Doppelhaus, die die nähere Umgebung bereits prägen, bei weitestgehendem Schutz der erhaltenswerten Großbäume auf der Grundlage des Baumgutachtens v. 06.02.2013 der Sachverständigen „Forstservice & Gutachterbüro Dipl. Ing. (FH) Jana Sadlowski“.

 

              Die städtebaulich klare Definition der Waldgrenze westlich des Hüerbaaswegs einschließlich einer Waldumwandlung auf Flächen mit teils überalterten, das Wohnen gefährdenden Bäumen mit kompensierender Ersatzaufforstung der zu fällenden Bäume an geeigneter Stelle.

 

3. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² handeln wird, ist keine Umwelt­verträg­lichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

 

4. Es wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet werden und eine Waldumwandlung gemäß Landeswaldgesetz (LWaldG MV) einschließlich Ersatzaufforstung durchzuführen sein.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Beschluss Nr. 2014/BV/5206:

 

1. Für das Gebiet entlang des Hüerbaaswegs in Brinckmansdorf soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Das Gebiet wird begrenzt:

 

- im Norden:

durch die Tessiner Straße,

- im Osten:

durch die Ostseite der Straße „Hüerbaasweg“,

- im Süden:

durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 26/21, Flur 1, Gemarkung Kassebohm, südlich der ehemaligen Kaufhalle,

- im Westen:

durch den Wald „Cramons Tannen“.

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

              Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 1 ha großen Fläche insbesondere im Hinblick auf das Gelände der ehemaligen „Kaufhalle“ am Hüerbaasweg, die seit vielen Jahren ihre ursprüngliche Funktion verloren hat.

 

              Die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen, die in den letzten Jahren durch Funktionsverlust gekennzeichnet waren, für den Wohnungsbau in offener Bauweise in den Hausformen Einzel- oder Doppelhaus, die die nähere Umgebung bereits prägen, bei weitestgehendem Schutz der erhaltenswerten Großbäume auf der Grundlage des Baumgutachtens v. 06.02.2013 der Sachverständigen „Forstservice & Gutachterbüro Dipl. Ing. (FH) Jana Sadlowski“.

 

              Die städtebaulich klare Definition der Waldgrenze westlich des Hüerbaaswegs einschließlich einer Waldumwandlung auf Flächen mit teils überalterten, das Wohnen gefährdenden Bäumen mit kompensierender Ersatzaufforstung der zu fällenden Bäume an geeigneter Stelle.

 

3. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² handeln wird, ist keine Umwelt­verträg­lichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

 

4. Es wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet werden und eine Waldumwandlung gemäß Landeswaldgesetz (LWaldG MV) einschließlich Ersatzaufforstung durchzuführen sein.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Bei Verkauf der städtischen Flächen ergibt sich der Kaufpreis aus den Kosten der Punkte  1 - 4 und dem dazu erstellten Wertgutachten.

 

 

Anlage:
Lageplan

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage