03.12.2014 - 8.16 Margit Glasow (für den Sozial- und Gesundheitsa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

 

1. Das Amt für Jugend und Soziales schreibt noch im Dezember alle volljährigen erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung (ggf. die Betreuerinnen und Betreuer), die derzeit gemäß § 27a Abs. 3 Sozial­gesetzbuch Zwölftes Buch Leistungen für den Lebensunterhalt - im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt ebenso wie bei den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - in Höhe der Regelbedarfsstufe 3 beziehen und mit anderen einen Haushalt führen, an und weist auf mögliche Ansprüche in Konsequenz des Bundessozialgerichtsurteils vom 23.07.2014 hin.

 

2. Dem Schreiben wird ein vorformuliertes Überprüfungsgesuch (Muster) der Einstufung in die Regelbedarfsstufe beigefügt, das bei fristwahrender Rückübersendung an die Stadt auch mögliche Nachzahlungsansprüche für das Jahr 2013 sichert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt