03.12.2014 - 8.2 Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE....

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(wurde in der Sitzung der Bürgerschaft am 05.11.2014 in den Bau- und Planungsausschuss überwiesen)

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zu den Punkten 1 und 2 und Ablehnung zu den Punkten 3 bis 7 des Antrages sowie Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2014/AN/0292-04 (ÄA)

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zum Antrag einschließließlich zu den Änderungsanträgen Nr. 2014/AN/0292-02 (ÄA), Nr. 2014/AN/0292-04 (ÄA) und Nr. 2014/AN/0292-05 (ÄA)

 

- Ortsbeirat Seebad Warnemünde Diedrichhagen empfiehlt Zustimmung zum Antrag
mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2014/AN/0292-02 (ÄA)

- Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt empfiehlt Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2014/AN/0292-04 (ÄA)

 

 

Herr Giesen stellt den Geschäftsordnungsantrag auf punkteweise Abstimmung zum Antrag.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:                                           Abgelehnt

 

 

Frau Kröger bittet um redaktionelle Änderung des Termins im Änderungsantrag
Nr. 2014/AN/0922-05 A) von „bis zum 15. Dezember 2014 auf „bis zum 25. rz 2015“.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die B-Plan-Verfahren Mittelmole und Werftdreieck folgende Prozesse und Bestimmungen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) in einem mehrstufigen Beteiligungsverfahren zu qualifizieren:

 

1. Das Beteiligungsverfahren erfolgt prozessbegleitend und mehrstufig. Die Bürgerinnen und Bürger werden über alle Projektstufen entsprechend der Detaillierungsstufe mit einbezogen.
Je nach Stand des Planungsprozesses und je nach Bedürfnissen der Beteiligten sind dafür verschiedene Formate der Beteiligung (z.B. Planungswerkstätten, Mediation, Planungszellen) zu entwickeln.

 

2. Erhöhung der Planungssicherheit: Mit einer Meilensteinplanung wird das Beteiligungsverfahren zeitlich derart strukturiert, dass Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit zur Erfassung, Bearbeitung und Übermittlung von Vorschlägen haben.

 

3. Transparenz herstellen: Die verschiedenen Stufen der Beteiligung, der jeweiligen Ergebnisse und auch der Verfahrensschritte im B-Plan-Verfahren sind prozessbegleitend sowie niedrigschwellig auf einer geeigneten Internetplattform (im Sinne eines Beteiligungsservers) zu dokumentieren. Hierbei sind die Möglichkeiten zur Akteneinsicht derart zu qualifizieren, dass Bürgerinnen und Bürger im Zuge der Beteiligung keinen Informationsnachteil hinnehmen müssen. Fachsprache ist mindestens durch Glossar allgemeinverständlich zu übersetzen, Pläne entsprechend ihrer Entwicklungstiefe zu vereinfachen.

 

4. Integration bisheriger Ergebnisse: Der aktuelle Stand nach Zeit, Stufe, Inhalt, Qualität der Planung ist mit Start der Plattform aufzunehmen.


5. Koordination der Kommunikation: Die Verwaltung stellt das Annehmen der Vorschläge über eine zentrale Anlaufstelle, die mit der Plattform verknüpft ist, sicher. Dabei ist die Kommunikation wertschätzend, gleichberechtigt und gewaltfrei anzustreben.

 

6. Zudem sollen die Ergebnisse aus gemeinsamer Planungsarbeit und Abwägungsentscheidungen verbindlich festgeschrieben werden. Die Planungshoheit der Kommune bleibt dabei unberührt. Die Inhalte der Abwägung einzelner Entscheidungen sind transparent darzustellen. (Darstellung der Übernahme, teilw. Übernahme oder der Nichtberücksichtigung von Forderungen, Ideen, Vorschlägen mit Begründung in ordentlicher Sitzung bzw. auf der Plattform).

 

7. Sofern seitens der Planungswerkstätten die Notwendigkeit entsteht, Dritte in das Verfahren einzubinden (gemäß § 4b BauGB, z. B. Mediation, Prozessbegleitung), so entscheidet darüber bei Uneinigkeit in der Planungswerkstatt zwischen BürgerInnen und Stadtverwaltung die Bürgerschaft.

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/0292:

 

Beteiligungsverfahren für das Beauleitplanungsverfahren Mittelmole qualifizieren

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das B-Plan-Verfahren Mittelmole folgende Prozesse und Bestimmungen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) in einem mehrstufigen Beteiligungsverfahren zu qualifizieren:

 

1. Das Beteiligungsverfahren erfolgt prozessbegleitend und mehrstufig. Die Bürgerinnen und Bürger werden über alle Projektstufen entsprechend der Detaillierungsstufe mit einbezogen.
Je nach Stand des Planungsprozesses und je nach Bedürfnissen der Beteiligten sind dafür verschiedene Formate der Beteiligung (z.B. Planungswerkstätten, Mediation, Planungszellen) zu entwickeln.

 

2. Erhöhung der Planungssicherheit: Mit einer Meilensteinplanung wird das Beteiligungsverfahren zeitlich derart strukturiert, dass Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit zur Erfassung, Bearbeitung und Übermittlung von Vorschlägen haben.

 

 

Die nun folgenden Punkte sind von der Verwaltung zunächst zu prüfen. Dabei sollen fehlende Kapazitäten ermittelt und notwendige Rahmenbedingungen (z. B. Beauftragung Dritter) zur Umsetzung der nachfolgenden Punkte festgestellt werden.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Bürgerschaft bis zum 25. März 2014 per Informations­vorlage diesbezüglich zu informieren.

 

3. Transparenz herstellen: Die verschiedenen Stufen der Beteiligung, der jeweiligen Ergebnisse und auch der Verfahrensschritte im B-Plan-Verfahren sind prozessbegleitend sowie niedrigschwellig auf einer geeigneten Internetplattform (im Sinne eines Beteiligungsservers) zu dokumentieren. Hierbei sind die Möglichkeiten zur Akteneinsicht derart zu qualifizieren, dass Bürgerinnen und Bürger im Zuge der Beteiligung keinen Informationsnachteil hinnehmen müssen. Fachsprache ist mindestens durch Glossar allgemeinverständlich zu übersetzen, Pläne entsprechend ihrer Entwicklungstiefe zu vereinfachen.

 

4. Integration bisheriger Ergebnisse: Der aktuelle Stand nach Zeit, Stufe, Inhalt, Qualität der Planung ist mit Start der Plattform aufzunehmen.

 


5. Koordination der Kommunikation: Die Verwaltung stellt das Annehmen der Vorschläge über eine zentrale Anlaufstelle, die mit der Plattform verknüpft ist, sicher. Dabei ist die Kommunikation wertschätzend und gleichberechtigt anzustreben.

 

6. Zudem sollen die Ergebnisse aus gemeinsamer Planungsarbeit und Abwägungsentscheidungen verbindlich festgeschrieben werden. Die Planungshoheit der Kommune bleibt dabei unberührt. Die Inhalte der Abwägung einzelner Entscheidungen sind transparent darzustellen. (Darstellung der Übernahme, teilw. Übernahme oder der Nichtberücksichtigung von Forderungen, Ideen, Vorschlägen mit Begründung in ordentlicher Sitzung bzw. auf der Plattform).

 

7. Sofern seitens der Planungswerkstätten die Notwendigkeit entsteht, Dritte in das Verfahren einzubinden (gemäß § 4b BauGB, z. B. Mediation, Prozessbegleitung), so entscheidet darüber bei Uneinigkeit in der Planungswerkstatt zwischen BürgerInnen und Stadtverwaltung die Bürgerschaft.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt