19.11.2014 - 5.1 Sechste Satzung über die teilweise Aufhebung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur Sitzung erscheint Frau Wilke vom Bauamt und macht Ausführungen zur Aufhebung der Sanierungssatzung.

-              betroffen ist das Sanierungsgebiet „Östliche Altstadt und Wendländer Schilde"

-              da das Sanierungsziel erreicht ist, wird die Satzung aufgehoben

-              dabei erfolgt eine Bewertung der Grundstückswertgewinne die durch die Sanierung eingetreten sind. Diese werden den Grundstückseigentümern in Form von Beteiligungen  und Ausgleichsbeträgen in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße in Rechnung gestellt.

-              Die Sanierungsvermerke im Grundbuch werden auf Antrag der Verwaltung durch das Grundbuchamt wieder gelöscht

-     Die Möglichkeit der Förderung der Sanierung noch nicht sanierter Gebäude in diesem Gebiet entfällt.

 

Vom OBR kommen Nachfragen zu den bestehenden Baulücken, zum Beispiel in der Grubenstraße. Das mündet in der Frage, ob für die Stadt noch Einfluss auf die Bebauung nach Aufhebung der Satzung behält. Frau Wilke gibt an, dass die Baulücken in der Grubenstraße

zu einem anderen Sanierungsgebiet gehören. Im aufgehobenen Gebiet behält die Stadt dennoch einen gewissen Einfluss.

 

Herr Simowitsch lässt den OBR über die Beschlussvorlage abstimmen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Sechste Satzung über die teilweise Aufhebung der Sanierungssatzung „Stadtzentrum Rostock" (Anlage 1)

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage