11.11.2014 - 8.1.2 Abstellmöglichkeiten der Mülltonnen im Sanierun...

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Wortprotokoll

Hierzu erläutert Herr Matthäus den 2010 beschlossenen Prüfauftrag, dass öffentliche Flächen gesucht werden sollten, auf denen es Grundstückseigentümern möglich ist, ihre privaten Mülltonnen aufzustellen und entsorgen zu lassen.

Satzungsgemäß sind alle Grundstückseigentümer verpflichtet, die entsprechenden Mülltonnen auf ihrem Grund und Boden und für die Entleerungen an definierten Tagen an öffentlichen Straßen bereit zu stellen.

Dies ist  wegen des zu schmalen Bürgersteiges (z.B. Brauergasse, Molkenstraße ca. 1m breit) nicht überall möglich.

Alternativ wurden aber auch schon Lösungen, wie das Entsorgen mittels Abfallsäcke, das Versenken der Mülltonnen im öffentlichen Gehwegbereich und die Integration der Mülltonnen in die Hausfassade gefunden.

In den wenigen Fällen, wo diese Lösungen nicht realisierbar sind, muss durch den Eigentümer eine private Einigung, z. Bsp. auch mit Nachbarn erzielt werden.