11.11.2014 - 5.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Heimhardt stellt das Bauvorhaben vor und beantwortet Fragen der Mitglieder.

Frau Gründel erläutert auf Nachfrage, dass Baugenehmigungen unabhängig von Fällgenehmigungen erteilt werden. Die Stellungnahmen der Fachämter werden zwar im Vorfeld eingeholt. Aber erst, wenn eine Fällgenehmigung erteilt wird, wird über einen Ausgleich entschieden.

Reduzieren

Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben "Neubau eines Verwaltungsgebäudes der DRK-Hauptstelle in Rostock Lütten-Klein mit Rettungswache, Garage und Lager, B-Plan Nr.: 04.GE.02, Gewerbepark Lütten-Klein" Rostock, Trelleborger Str. 11, Az: 02327-14, wird erteilt.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage