05.11.2014 - 7.3 Wahl des Ortsbeirates Seebad Warnemünde, Diedri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 05.11.2014
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Ortsamt West
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
7.3 bis 7.21 Wahl der Ortsbeiräte
Gemäß § 15 (1) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock wählt die Bürgerschaft die Ortsbeiräte spätestens sechs Monate nach der Kommunalwahl.
Es finden die Grundsätze der Verhältniswahl Anwendung, wobei das Ergebnis der Kommunalwahl im Ortsbeiratsbereich zu berücksichtigen ist.
Die Wahlvorschläge für die einzelnen Ortsbeiräte wurden von den Vorschlagsberechtigten eingereicht.
Nach § 15 (2) Hauptsatzung der Hansestadt Rostock stimmt die Bürgerschaft in getrennten Wahlgängen über jeden einzelnen Ortsbeirat ab.
Gem. § 32 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Wahl durch Handzeichen.
Die einfache Mehrheit ist zur Wahl erforderlich.
Zur Wahl der Mitglieder in die einzelnen Ortsbeiräte liegen jeweils Beschlussvorlagen mit den Wahlvorschägen vor: