14.10.2014 - 5.1 Beschluss über die Aufstellung de Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller stellt den Aufstellungsbeschluss vor und erläutert die Notwendigkeit eines solchen. Ziel u.a. ist es, die "Alte Zuckerfabrik" als Veranstaltungsort und kulturelle Begegnungsstätte zu erhalten und in die Entwicklung eines Wohngebietes zu integrieren.

Herr Bothur bittet Herrn Müller das Ziel der bauplanerischen Konfliktbewältigung zu qualifizieren.

Herr Müller erklärt darauf hin, dass die "Alte Zuckerfabrik" auf jeden Fall erhalten werden soll. Ziel ist ein vernünftiges Konzept für alle Beteiligten. Nähere und qualifizierte Einzelheiten sind aber nur über das Bauplanungsverfahren zu erhalten.

Er beantwortet weiterhin Fragen der Mitglieder nach der akustischen Machbarkeitsstudie in Varianten.

Herr Bothur und Herr Penzlin betonen abschließend noch einmal die Bedeutung des Erhaltes der "Alten Zuckerfabrik" als Kultur- und Veranstaltungsort in Rostock.

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Beschluss:

1.              Für das Gebiet westlich der Neubrandenburger Straße südlich des Bahnübergangs soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

      Das Gebiet wird begrenzt

              im Norden:              durch die Bahntrasse zwischen Rostock und Stralsund,

              im Osten:              durch die „Neubrandenburger Straße“,

              im Süden:              durch die Bebauung der ehemaligen Kiesgrube Kassebohm,

              im Westen:              durch das Grünland der Warnowniederung

im Westen:              durch das Grünland der Warnowniederung.

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

              Die Wiedernutzbarmachung und städtebauliche Aufwertung einer ca. 8 ha großen Fläche westlich der Neubrandenburger Straße, die seit vielen Jahren unsaniert und unbebaut, jedoch teilversiegelt und bodenkontaminiert einen städtebaulichen Missstand darstellt, soll durch den Bebauungsplan ermöglicht werden.

 

              Ziel des Bebauungsplans ist die Entwicklung eines Wohngebietes auf diesen Flächen entsprechend des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplans vom 07.11.2012. Zunächst werden hierfür Bodensanierungen vorzunehmen sein, die den höheren Ansprüchen eines Wohngebiets an die Dekontamination zu entsprechen haben.

 

              Der am südlichen Ende des Geltungsbereichs gelegene gewerblich geprägte Teil der Bebauung der ehemaligen Kiesgrube Kassebohm einschließlich der „Alten Zuckerfabrik“ wurde in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit aufgenommen, um die Wechselwirkungen zwischen dem auf dem Gelände entstehenden Gewerbe- und Freizeitlärm (ehem. Zuckerfabrik) und der von Norden heranrückenden Wohnbebauung durch immissionsschutzfachliche Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB im Sinne der Konfliktbewältigung harmonisieren zu können. Der Erhalt der „Alten Zuckerfabrik“ als Veranstaltungsort und kulturelle Begegnungsstätte ist hierbei Ziel der bauleitplanerischen Konfliktbewältigung.

 

3. Es werden aufgrund der Nähe zu gemeldeten Natura 2000-Gebieten eine Natura 2000-Vorprüfung, daneben ein Grünordnungsplan, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ggf. nach Erfordernis weitere naturschutzfachliche Gutachten zu erstellen sein.

 

Durch die räumliche Nähe des Geltungsbereichs zum FFH- und zum Europäischen Vogelschutzgebiet bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete. Daher können hier weder das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB noch das „beschleunigte Verfahren“ nach § 13a BauGB Anwendung finden. Ein Umweltbericht wird erstellt und die Begründung übernommen.

 

4. Zur Konfliktbewältigung der Schall-Einwirkungen unterschiedlicher Schallquellen auf die geplante, an die Schall-Emittenten (Schiene, Straße, Gewerbe) heranrückende Wohnbebauung werden vertiefende schalltechnische Untersuchungen durchzuführen sein.

Angesichts der komplexen immissionsschutzrechtlichen Situation wird das Erfordernis gesehen, zur Optimierung des Städtebaus und der Schallschutzmaßnahmen dem Bebauungsplan eine mehrstufige „städtebaulich-akustische Machbarkeitsstudie“ in Varianten voran zu stellen. Hierbei sind neben städtebaulichen und schallschutztechnischen Belangen auch die wirtschaftlichen Aspekte einer realistischen Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit zu berücksichtigen.

 

5. Derzeit ist der nördliche unbebaute Teil des Geltungsbereichs im wirksamen Flächennutzungsplan noch als „Grünflächen“ mit der zusätzlichen Kennzeichnung von „Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, dargestellt. Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans zur zukünftigen Darstellung einer Wohnbaufläche wurde von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock bereits am 07.11.2012 gefasst.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage