14.10.2014 - 6.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Gründel stellt Frau Heimhardt den neuen Mitgliedern des BP-Ausschusses als stellvertretende Abteilungsleiterin der Bauordnung vor.

 

Frau Heimhardt stellt den 2. Bauabschnitt vor und erläutert die beantragte Befreiung vom Bauplanungsrecht (§31 BauGB). Es sollen auf dem Dachgeschoss ein Treppenraum, ein Konferenzraum, WC-Anlagen, ein Wintergarten und Terrassen entstehen.

Frau Heimhardt führt aus, dass diese Befreiung planungsrechtlich zulässig ist.

Eine sehr gute architektonische Lösung ermöglicht es hier, dass die mit dem B-Plan zu erreichende städtebauliche Wirkung erhalten bleibt. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt.

Nach Erteilung des Rederechtes erläutert Herr Seidel die zukünftigen Nutzungsabsichten und die Ursachen für Abweichungen vom Planungsrecht. Er weist im Rahmen seiner Ausführungen darauf hin, dass das Grundstück bereits zu einem Zeitpunkt gekauft wurde, als noch der alte, vorhergehende B-Plan galt. Danach wäre die jetzige Bebauung zulässig gewesen. Der Architekt beantwortet Fragen der Mitglieder zur Einhaltung der EnEV und Frau Gründel zum bautechnischen Brandschutz.

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Neubau eines Bürogebäudes, Bauabschnitt 2 - Dachgeschoss und Verschiebung des Gebäudes um 2,00 m“, Rostock, Konrad-Zuse-Str. 2, Az.: 02504-14 wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage