23.09.2014 - 5.1 Alexander Prechtel (für den Ortsbeirat Seebad W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die bisher entsprechend dem Aufstellungsbeschluss vorgenommenen Planungen zur Bebauung der Mittelmole einzustellen und unter Beachtung der nachfolgenden Kriterien neu aufzunehmen:

 

Bei der Funktionalität der Mittelmole sind die umliegenden Bereiche, insbesondere im angrenzenden Werftbereich, mit einzubeziehen. Ziel muss es sein, die von der Mittelmole zu bedienenden Funktionen nicht als „Insellösung“, sondern im Zusammenhang mit und als Teil eines Gesamtkonzeptes für Warnemünde fest zulegen.

 

Dabei sind die Vorgaben der Auslobung zum städtebaulichen Ideenwettbewerb der Mittelmole, des Strukturkonzeptes für Warnemünde, des Parkraumkonzeptes, des Energie- und Umweltschutzkonzeptes 2015 und des Tourismuskonzeptes 2022 konsequent einzuhalten.

 

Dies bedeutet insbesondere:

1.              Beschränkung der Wohnnutzung auf maximal 300 Wohneinheiten, die im nordwestlichen Teil der Mittelmole anzusiedeln sind;

2.              keine Wohnbebauung im südwestlichen Teil der Mittelmole zwischen Gleisanlage und Alter Strom;

3.              Beschränkung der Gebäudehöhe auf der westlichen Seite auf 3, auf der östlichen Seite auf maximal 4 Geschosse;

4.              Maßvolle Bebauungsdichte und großzügige Freiflächen;

5.              Keine „Landmarke“ auf der Mittelmole, die die derzeitige Silhouette nachhaltig verändert

6.              Schaffung eines ganzjährig nutzbaren, mulifunktionalen Veranstaltungsraumes für 200 Personen;

7.              Weitgehende Beschränkung der Kreuzfahrtschiffbedingten Einzäunung der östlichen Kaikante der Mittelmole auf den südlichen Teil;

8.              Beplanung eines weiteren Großschiffliegeplatzes im Bereich des gegebenenfalls umzugestaltenden Werftbeckens;

9.              strikte Beachtung der Sichtbeziehungen und Sichtachsen zwischen Altem Strom und Seekanal

10.              Schaffung einer Seebadtypischen Gebäudeästhetik, die sich von austausch-barer „Würfelarchitektur“ (wie z.B. Molenfeuer oder Friedrich-Franz-Bahnhof) deutlich unterscheidet und die auch den Vorgaben der Energiewende und ihrer Zielvorgaben bis 2015 entspricht.

Bei der Durchführung der weiteren Planung sind folgende Kriterien zu beachten:

 

1.              Einbeziehung des Ortsbeirates Warnemünde / Diedrichshagen in die konkrete Funktions- und Gestaltungsplanung der Mittelmole;

2.              Regelmäßige Durchführung von öffentlichen Informations- und Beteiligungs-veranstaltungen hierzu in Warnemünde;

3.              Installierung einer „Bürgerwerkstatt“ (z.B. nach dem Vorbild in Bremen-Vegesack) mit dem Ziel, Ideen sowie Gestaltungs- und Funktionsvorschläge der Bürger in die vorzunehmenden Planungen einzubeziehen. Dabei soll auf der Basis des Strukturkonzepts Warnemünde ein Entwicklungskonzept für Warnemünde entwickelt werden, welches eine Selbstbindung für die gesamte Verwaltung darstellt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt