11.09.2014 - 5.5 Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kamke, Leiterin des Finanzverwaltungsamtes, gibt einführende Informationen zur Beschlussvorlage.

 

Der Ausschuss diskutiert über die finanziellen Auswirkungen sowie über die nicht gegebene Einteilung der Gebührentatbestände in Erst- und Folgeanträge.

 

Herr Dr. Müller, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, führt aus, dass es sich bei den Inhalten der Satzung um abstrakte Gebührentatbestände handele, die stets eine Bildung von Durchschnittswerten für gleichgelagerte Sachverhalte erforderlich machen würden.

 

Frau Briese-Finke schlägt nachfolgende Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vor:

 

§ 4 Persönliche Gebührenfreiheit

Punkt 4. Körperschaften, Vereinigungen...

1. Einfügung am Ende des ersten Satzes (hinter "...wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betrifft"):

"sowie Parteien und Wählergruppen."

 

Begründung:

Parteien und Wählergruppen sind wie die übrigen genannten Institutionen ohne wirtschaftliches Interesse tätig.

Sie wirken dabei im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes: "Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit."

Dies gilt nicht nur für die Zeit vor Wahlen.

 

2. Einfügung vor dem letzten Satz:

"Infostände im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der oben genannten Institutionen sind grundsätzlich gebührenfrei."

 

Begründung:

Nicht in allen Satzungen sind explizit die Öffentlichkeitsarbeit bzw. Infostände als Aufgabe definiert.

Diese sind aber üblicherweise Teil der Aufgaben.

Die Aufnahme eines entsprechenden Satzes dient daher der Klarstellung und Verwaltungsvereinfachung.

Zudem wird damit das zumeist ehrenamtliche Engagement in den entsprechenden Institutionen unterstützt.

 

Eine rechtliche Prüfung der vorgeschlagenen Änderung erfolgt durch das Finanzverwaltungsamt.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage