20.08.2014 - 6 Information zur Aufgabenstellung städtebauliche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Stadtmitte
- Gremium:
- Ortsbeirat Stadtmitte (14)
- Datum:
- Mi., 20.08.2014
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Epper und Herr Dainat informieren den OBR zur Aufgabenstellung am Rosengarten.
Verfahren:
Mehrfachbeauftragung
5 Teams aus Architekten/Stadtplanern und Landschaftsarchitekten.
Ziel: Städtebaulicher Entwurf als Grundlage für B-Plan und Ausschreibung
Zwischenabstimmung mit Vertretern der Stadt und den Teilnehmern
Endabstimmung mit denselben Teilnehmern.
„Workshops" geplant unter Einbeziehung des Ortsbeirates.
Vorteil: Teilnehmer können Entwürfe vorstellen und erläutern
Teilnehmer der Stadt sind nicht so reglementiert wie bei Wettbewerben.
Vorgaben zur Aufgabenstellung - Stand der Ämterabstimmung:
Art der Bebauung:
Wohnnutzung, soweit städtebaulich vertretbar
d.h. Einschränkungen durch Lärm, Belichtung, vorhandene Bäume
etc. beachten
Ergänzung durch Gewerbe, das damit harmoniert
Keine großen Verkaufsflächen, keine Nutzungen mit hohen Fahrverkehren
Maß der Bebauung
Begrenzung:
• Freiflächen jeweils an der Herrmann- und an der Steinstraße
• Mindestens 5 Meter Abstand zur Kronentraufe der Blutbuchen
• Mindestens 5 Meter Abstand der Bebauung zur „zweiten Baumreihe"
am Südrand des Rosengartens
• Entlang der August-Bebel-Straße kann bis an den Gehweg gebaut werden
Höhen:
Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock"
Die Höhen der Umgebung bilden den Maßstab
Offene Bauweise:
Gebäude nicht länger als 50 Meter
Dichte:
Die Dichtegrenze eines Mischgebiets darf nicht überschritten werden,
d.h. die Grundstücke dürfen maximal zu 60 % versiegelt werden.
Erschließung:
Zufahrten:
Wenn möglich nur von der August-Bebel-Straße, nicht mehr als
zwei Zufahrten, keine Querung des Mittelstreifens
Eine Zufahrt von der Herrmannstraße, nur, wenn sie
unabdingbar ist
Stellplätze:
1,5 je Wohnung und 1 je 50 m² gewerblicher Nutzfläche
Um die Zufahrten nicht zu überlasten, soll durch eine
angemessene Dichte die Zahl beschränkt bleiben
Nur unterirdische Stellplätze, oberirdisch nur notwendige
Flächen wie z.B. Feuerwehrzufahrten
Wege:
Wegebeziehungen, wie z.B. vom Kloster zum zukünftigen
Kulturhistorischen Museum sind zu beachten
Mindestens einmal muss der bebaubare Bereich fußläufig
querbar sein.
Der OBR bedankt sich für die Darlegungen und wartet auf die Einladung zu den Workshops. Die Vertreter des OBR an den Shops werden rechtzeitig bestimmt.
20: 10 Uhr Frau Munser verlässt die OBR- Sitzung, somit sind noch 7 OBR- Mitglieder anwesend.