20.08.2014 - 10 Sondernutzung

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Wortprotokoll

Frau Bornstein informiert den OBR über beantragte Sondernutzung von Herrn Birkhahn

 

Der OBR Stadtmitte lehnt eine Verlängerung der Genehmigung einstimmig ab.

 

Begründung:

Die Genehmigung erfolgte probeweise für ein Jahr. Derzeit wird festgestellt, dass die Nutzung der städtischen Fläche vor dem Eingang/ Durchgang zum Hopfenmarkt durch Geschäftsinhaber des Hopfenmarktes und Geschäftsinhaber unmittelbar am Eingang/ Durchgang für Werbezwecke auch ohne diese SN ausgereizt ist. Die Häufung der Werbemittel führt bereits vor der Erteilung der SN zu Einschränkungen bei der ungehinderten Begehbarkeit des Durchganges. Die Ergebnisse der probeweisen SN belegen, dass der Verkauf von Produkten auf städtischer Fläche vor dem Durchgang, die Begehbarkeit des Durchganges weiter verschlechtert bzw. die Sicht auf die Auslagen anderer anliegender Geschäfte inakzeptabel einschränkt.

 

Aus diesem Grund ist die Erteilung einer SN abzulehnen.