20.08.2014 - 5.1 Städtebauliche Sanierungsmaßnahme "Stadtzentrum...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zum TOP sind Frau Wilke und Herr Stolle anwesend.

 

Grundlage  für die Festlegung der Prioritäten ist der von der Bürgerschaft beschlossene städtebauliche Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock". In der 2. Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes werden im Abschnitt 7 wesentliche Maßnahmen benannt und im „Plan wesentlicher Maßnahmen" dargestellt.

Die genaue Festlegung des Durchführungszeitpunktes der jeweiligen Maßnahme erfolgt dann mit dem jährlich aufzustellenden Maßnahmeplan.

 

In der Diskussion der OBR- Mitglieder wurden Fragen gestellt:

Punkt 16 in der Liste

Wallanlage-Heubastion -dringender Sanierungsbedarf der Treppenanlage

 

Punkt 20 in der Liste

Wallanlage-Dreiwallbastion - dringender Sanierungsbedarf Abgänge Teufelskuhle u. Wege

 

Punkt 23 in der Liste

Parkhaus (Petriviertel/östliche Altstadt) hat hohe Priorität, aber noch kein Investor in Sicht

 

Punkt 13 in der Liste

Theaterneubau – muss aufgenommen werden, wenn er 2018 stehen soll; Finanzierung ist noch völlig offen

 

Herr Hohberg spricht sich für eine Zurücksetzung der Maßnahmen 16 und 20 aus.

Die Realisierung der Maßnahmen hängt von der Bereitstellung der Fördermittel ab. Jährliche Änderungen des Plans sind unvermeidlich.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage