01.07.2014 - 5.1 Informationen zur Straßenbaubeitragssatzung

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Friesecke begrüßt Herrn Panknin und bittet um Ausführungen zur Straßenbaubeitragssatzung.

Herr Panknin informiert über die Durchführung des Straßenbaubeitragsverfahrens  „Ludwig-Feuerbach-Weg“.

  • Erschließungsanlage wurde im Auftrag der Stadt in dem Zeitraum August 2010 bis April 2011 ausgebaut. Mit der Realisierung des Bauprogramms wurde die Teileinrichtung Beleuchtung entlang der Anlage erneuert und verbessert.
  • Eigentümer der angrenzenden Grundstücke wurden am 27.05.2014 bzw. am 02.06.2014 zur Zahlung von Straßenausbaubeiträgen herangezogen. Die betroffenen Eigentümer wurden mit Bekanntmachung vom 27.03.2014 und 01.04.2014 vorab informiert.
  • die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes erfolgt nach den tatsächlichen Kosten unter anderem insbesondere auch für die Beleuchtungseinrichtungen im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und ihre Installation
  • alle anliegenden Grundstücke sind Beitragsschuldner

Diskussion:

  • Zu kritisieren ist die Frage der Vorinformation bei so einer beitragspflichtigen Baumaßnahme (Haushalte und Ortsbeirat)
  • werden die Fragen im Widerspruch beantwortet?
  • sind weitere Straßen vorgesehen?

Herr Panknin:

  • beitragspflichtige Baumaßnahmen sollten immer vor Beginn schriftlich angekündigt werden (Haushalte und Ortsbeirat)
  • Fragen zum Widerspruch werden komplett abgearbeitet
  • Demnächst wird der Fontaneweg und der Ostseeweg mit Teileinrichtung Beleuchtung beschieden.

Herr Haase fragt nach, ob der Ludwig-Feuerbach-Weg zur Sanierung vorgesehen ist?

Herr Panknin: liegt nicht in seinem Aufgabenbereich und kann diese Frage nicht beantworten.

Herr Westphal: Nachfrage beim Tief- und Hafenbauamt hat ergeben, dass derzeit nichts vorgesehen ist.

 

Herr Friesecke bedankt sich Bei Herrn Panknin für die Ausführungen.