24.06.2014 - 5.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Massenthe:

  • Die dem OBR von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen waren völlig unzureichend, insbesondere fehlten Lagepläne, die alle 4 Teilbauvorhaben übersichtlich und nachvollziehbar darstellen
  • Insbesondere die Pläne aller einzelnen Geschosse des Verwaltungsgebäudes wären entbehrlich gewesen

 

Herr Müller, Geschäftsführer Liebherr MCC tec Rostock GmbH:

  • Stellt sich kurz vor und richtet an den OBR eine Einladung zur Betriebsbesichtigung

(Festlegung: kurzfristige Terminabstimmung hierzu über das Ortsamt noch vor der Konstituierung des nächsten OBR)

  • Power Point Präsentation zum Familienunternehmen Liebherr, des Produktionsspektrums, zur Ansiedlung 2003 in Rostock, zur Personalentwicklung
  • Übersichtkarte zum gesamten Werksgelände im Rostocker Seehafen/Lage der einzelnen Gebäude und Anlagen
  • Geplant ist  bis 2018 in Rostock den Hauptsitz der Firma für den Bereich der maritimen Aktivitäten zu entwickeln – darauf zielt das geplante Bauvorhaben ab
  • Aufstockung des vorhanden Verwaltungsgebäudes
  • Neubau eines zweiten Verwaltungsgebäudes im rechten Winkel zum vorhandenen Verwaltungsgebäude einschl. Verbindungsbau
  • Umsetzen der alten Tankstelle (jetzt unmittelbar neben dem Verw. Gebäude unter freiem Himmel stehender Dieseltank und Hydrauliköltank) vor die Lackierhalle
  • Neubau eines größeren Parkplatzes  (im Austausch gegen die bisherige zu kleine fast direkt daneben liegende  Fläche) auf einer bisherigen Ödlandfläche; theoretisch besteht auch die spätere Option für einen Parkhausbau

 

Diskussionsschwerpunkte/Hinweise/Nachfragen: 

  • Die Hero betont immer wieder die Begrenztheit von freien noch im Seehafen zur Verfügung stehenden Flächen
  • Muss ein Verwaltungsgebäude einer Firma unbedingt im Hafen stehen?
  • Im Bereich Krummendorf gibt es viele Anwohner die von der geplanten Hafenerweiterung direkt betroffen wären
  • 500 m entfernt sollen Wohnsiedlungen abgerissen werden; ein Verwaltungsgebäude kann auch 10 km entfernt stehen
  • Angrenzende Firmen beeinflussen die Parkplatznutzung (Kohle- und Feinstaub)- wer kommt für Schäden auf?
  • Warum diese große Anzahl der Parkflächen?

 

Herr Westphal:

  • Die Anzahl der PKW-Stellflächen wird auch durch das Baurecht vorgegeben
  • Die Anbindung des Hafens durch den ÖPNV ist unzureichend und wenig attraktiv

 

Herr Müller:

  • der bisherige Parkplatz liegt unmittelbar neben dem neuen Parkplatz, die Rahmenbedingungen sind also die gleichen
  • die Anzahl der Mitarbeiter soll sich von 1500 auf 2000 erhöhen
  • im Verwaltungs- und Schulungsgebäude finden u. a. auch die Einweisungen/Schulungen bei Übergabe der neuen Anlagen für die Kunden von Liebherr statt
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Beschluss:

 

Der Ortsbeirat Gehlsdorf/Nordost empfiehlt dem  Bau- und Planungsausschuss Zustimmung zur Erteilung  des Einvernehmens für das Bauvorhaben „Änderung der Anlage nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch Aufstockung eines vorhandenen Verwaltungsgebäudes, Neubau eines zweiten Verwaltungsgebäudes, Errichtung eines Parkplatzes mit 420 Stellplätzen und Umsetzung einer Tankstelle", Liebherrstr. 1 -

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage