24.06.2014 - 5.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 24.06.2014
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:40
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Massenthe:
- Die dem OBR von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen waren völlig unzureichend, insbesondere fehlten Lagepläne, die alle 4 Teilbauvorhaben übersichtlich und nachvollziehbar darstellen
- Insbesondere die Pläne aller einzelnen Geschosse des Verwaltungsgebäudes wären entbehrlich gewesen
Herr Müller, Geschäftsführer Liebherr MCC tec Rostock GmbH:
- Stellt sich kurz vor und richtet an den OBR eine Einladung zur Betriebsbesichtigung
(Festlegung: kurzfristige Terminabstimmung hierzu über das Ortsamt noch vor der Konstituierung des nächsten OBR)
- Power Point Präsentation zum Familienunternehmen Liebherr, des Produktionsspektrums, zur Ansiedlung 2003 in Rostock, zur Personalentwicklung
- Übersichtkarte zum gesamten Werksgelände im Rostocker Seehafen/Lage der einzelnen Gebäude und Anlagen
- Geplant ist bis 2018 in Rostock den Hauptsitz der Firma für den Bereich der maritimen Aktivitäten zu entwickeln – darauf zielt das geplante Bauvorhaben ab
- Aufstockung des vorhanden Verwaltungsgebäudes
- Neubau eines zweiten Verwaltungsgebäudes im rechten Winkel zum vorhandenen Verwaltungsgebäude einschl. Verbindungsbau
- Umsetzen der alten Tankstelle (jetzt unmittelbar neben dem Verw. Gebäude unter freiem Himmel stehender Dieseltank und Hydrauliköltank) vor die Lackierhalle
- Neubau eines größeren Parkplatzes (im Austausch gegen die bisherige zu kleine fast direkt daneben liegende Fläche) auf einer bisherigen Ödlandfläche; theoretisch besteht auch die spätere Option für einen Parkhausbau
Diskussionsschwerpunkte/Hinweise/Nachfragen:
- Die Hero betont immer wieder die Begrenztheit von freien noch im Seehafen zur Verfügung stehenden Flächen
- Muss ein Verwaltungsgebäude einer Firma unbedingt im Hafen stehen?
- Im Bereich Krummendorf gibt es viele Anwohner die von der geplanten Hafenerweiterung direkt betroffen wären
- 500 m entfernt sollen Wohnsiedlungen abgerissen werden; ein Verwaltungsgebäude kann auch 10 km entfernt stehen
- Angrenzende Firmen beeinflussen die Parkplatznutzung (Kohle- und Feinstaub)- wer kommt für Schäden auf?
- Warum diese große Anzahl der Parkflächen?
Herr Westphal:
- Die Anzahl der PKW-Stellflächen wird auch durch das Baurecht vorgegeben
- Die Anbindung des Hafens durch den ÖPNV ist unzureichend und wenig attraktiv
Herr Müller:
- der bisherige Parkplatz liegt unmittelbar neben dem neuen Parkplatz, die Rahmenbedingungen sind also die gleichen
- die Anzahl der Mitarbeiter soll sich von 1500 auf 2000 erhöhen
- im Verwaltungs- und Schulungsgebäude finden u. a. auch die Einweisungen/Schulungen bei Übergabe der neuen Anlagen für die Kunden von Liebherr statt
Beschluss:
Der Ortsbeirat Gehlsdorf/Nordost empfiehlt dem Bau- und Planungsausschuss Zustimmung zur Erteilung des Einvernehmens für das Bauvorhaben „Änderung der Anlage nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch Aufstockung eines vorhandenen Verwaltungsgebäudes, Neubau eines zweiten Verwaltungsgebäudes, Errichtung eines Parkplatzes mit 420 Stellplätzen und Umsetzung einer Tankstelle", Liebherrstr. 1 -
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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