08.05.2014 - 7.1 Sachstand Kulturförderrichtlinie des Landes M-V...

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Wortprotokoll

 

Herr Werner gibt anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage zum Protokoll) einen Sachstand zur Neuordnung der Kulturförderung des Landes. Der neue Entwurf der Kulturförderrichtlinie ist auf der Landeskulturkonferenz am 23.04. in Schwerin vorgestellt worden. Das Land stellt etwa 9,5 Mio Euro für die Kulturförderung zur Verfügung. Die Hansestadt Rostock soll die Ausreichung / Abrechnung der Fördermittel der Säule 1 „Kulturelle Grundversorgung“ übernehmen (ca. 1 Mio Euro). Die meisten Rostocker Kulturträger würden in diese Säule fallen (Ausnahme Museen und Heimatpflege, unklar ist der Bereich Literatur). Offen ist auch, ob es eine Dynamisierung der Fördermittel geben wird und wer über die Höhe der einzelnen Förderungen entscheidet. Für Kleinprojekte räumt das Land die Möglichkeit von Sammelanträgen ein. Das Problem der Konnexität ist nicht geklärt und insbesondere für die Landkreise problematisch. Unklar ist weiterhin das Verfahren des Ausreichens und der Abrechnung der Mittel. Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann muss das Ministerium das Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof und dem Finanzministerium herstellen.

 

Die Ausschussmitglieder erteilen Herrn Kirsten das Rederecht.

 

Aus Sicht von Herrn Kirsten spricht einiges für die neue Verfahrensweise (z. B. einfachere Struktur in Rostock, Erleichterungen für die Antragsteller). Bei dem Entwurf handle es sich aber nur um einen kleinen Schritt in Anbetracht der ursprünglich geplanten Veränderungen bei der Förderung. Unklar sei für ihn, ob das Land beabsichtige, langfristig aus der Förderung auszusteigen. Fraglich bleibe auch, wie die vorhandenen Mittel im Ministerium auf die 3 Säulen verteilt werden (nach Vorgaben, nach Antragslage?).